Aschau im Chiemgau – Die Löcher in der Pflegeversicherung werden immer größer. Nun soll ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) das Milliardenloch stopfen. Noch ist es nicht beschlossen, doch seitdem der Entwurf vorliegt, hagelt es Kritik von Sozialverbänden, Pflegefachkräften und pflegenden Angehörigen, denn die Reform beschränkt sich auf Mehreinnahmen und Leistungskürzungen. Damit geht sie vor allem zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Familien. Was die geplante Pflegereform für die Menschen bedeuten würde, die Pflege benötigen, erklärt Elmar Stegmeier, Inhaber des Instituts für Soziale Wirkungsanalysen im Gesundheitswesen.
Welche Sparmaßnahmen sind geplant und was hat es mit den neuen „Budgets“ auf sich?
Elmar Stegmeier: Die bisherigen Leistungen werden in „Budgets“ umbenannt. So heißen die Betreuungs- und Entlastungsbeiträge von derzeit 131 Euro pro Monat künftig „Sozialraumbudget“ und sollen ab Januar auf 175 Euro steigen. Neu ist, dass Menschen mit dem Pflegegrad 1 diese Leistungen nicht mehr erhalten sollen. Für viele ältere Menschen mit beginnendem Pflegebedarf würde eine wesentliche Unterstützung wegbrechen. Damit würden dringend benötigte frühzeitige präventive, ambulante Hilfen abgebaut, die dazu beitragen, die Selbstständigkeit zu erhalten, Angehörige zu entlasten und stationäre Pflege möglichst lange zu vermeiden. Zwar ist eine Pflegebegleitung geplant, aber diese muss man gesondert betrachten.
Welche Auswirkungen hätte das?
Ich sehe ein großes Risiko, dass Einsparungen in diesem Bereich langfristig höhere Folgekosten verursachen und die Versorgungssituation verschlechtern. Gerade frühe Unterstützung entscheidet darüber, ob die Verschlechterung der gesundheitlichen Situation aufgehalten werden kann, die Versorgung zu Hause stabil bleibt oder ob Belastungen für Pflegebedürftige, Angehörige und das gesamte System weiter zunehmen.
82 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Was ändert sich für sie?
Das Pflegegeld für pflegende Angehörige wird zum „Entlastungsbudget“ und soll etwas höher als das aktuelle Pflegegeld ausfallen. In den Pflegegraden 2 und 3 steigt es beispielsweise um 39 Euro, in den Pflegegraden 4 und 5 um 89 Euro pro Monat. Die Pflegesachleistung – also das Geld, das Pflegedienste in der ambulanten Pflege oder Pflegeheime in der stationären Pflege von den Pflegekassen erhalten – wird in „Sachleistungsbudget“ umbenannt. Dieses soll künftig jährlich moderat steigen. Im kommenden Jahr in den Pflegegraden 2 und 3 beispielsweise um 93 Euro sowie in den Pflegegraden 4 und 5 um 230 Euro pro Monat.
Werden dafür andere Leistungen gestrichen?
Ja, beispielsweise will die Pflegekasse die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige um 30 Prozent reduzieren. Damit würde die ohnehin schwierige Situation pflegender Angehöriger deutlich verschlechtert. Meist sind es Mütter oder Töchter, die ihre Berufstätigkeit einschränken oder sogar aufgeben müssen, um pflegen zu können. Ihnen droht noch mehr als bisher die Altersarmut. Die geplante Reform entlastet die Pflegekassen, indem sie diejenigen belastet, die tatsächlich Pflege leisten, und vergisst dabei, dass pflegende Angehörige den Großteil der pflegerischen Arbeit erbringen und die tragende Säule der Pflege sind.
Welche Leistungen sollen noch wegfallen?
Die Sachleistung von 40 Euro pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhe. Außerdem soll die Verhinderungspflege gestrichen werden, die derzeit bei geplanter Abwesenheit einer Pflegeperson zur Verfügung stand.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege sind bislang in einem Jahresbudget von 3.593 Euro zusammengefasst. Wie viel soll es künftig geben?
Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass das neue „Überbrückungsbudget“ in den Pflegegraden 2 und 3 künftig 1.855 Euro pro Jahr betragen soll. Das sind 1.684 Euro (48 Prozent) weniger als bisher. Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 sollen statt der 3.539 Euro pro Jahr nur noch 2.285 Euro und damit 35 Prozent (1.254 Euro) weniger erhalten.
Das ist ein drastischer Einschnitt. Was bedeutet das in der Praxis?
Für pflegende Angehörige bedeutet das, dass sie bei körperlicher Erschöpfung für eine Auszeit keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten. Das neue Überbrückungsbudget ist nur noch für Notfälle – also „pflegerische Akutsituationen“ – gedacht und darf nur über Fachdienste abgerechnet werden. Das heißt, eine weitaus kostengünstigere Ersatzpflege durch andere Angehörige ist damit nicht mehr möglich. Hinzu kommt, dass die alternative Kurzzeitpflege in einer Einrichtung daran scheitern könnte, dass es kaum Plätze gibt. Der Druck auf pflegende Angehörige, Pflegedienste und Heime steigt enorm.
Eine flexible Organisation der häuslichen Pflege wird damit noch schwerer – oder?
Ja. Hinzu kommt, dass diese Notfälle bis Ende 2027 noch von ambulanten Pflegediensten versorgt werden dürfen. Ab Januar 2028 sollen „Notdienste“ die Akutversorgung übernehmen. Doch wie diese neuen ambulanten Strukturen entstehen sollen, erklärt der Entwurf nicht. Hier muss dringend nachgebessert werden, denn eine gesetzliche Überschrift reicht nicht, um „Pflege-Notdienste“ zu schaffen. Dafür braucht es definierte Zuständigkeiten und qualifiziertes Personal.
Auch in der stationären Pflege will sich die Pflegeversicherung zurückziehen. Wie genau?
Die Pflegekasse zahlt in der stationären Pflege eine Pflegesachleistung – also künftig das Sachleistungsbudget – sowie einen gestaffelten Leistungszuschlag zum monatlichen pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Leistungszuschlag steigt mit zunehmender Wohndauer stufenweise von 15 Prozent im ersten Jahr auf 75 Prozent im vierten Jahr und verringert so den Eigenanteil. Künftig werden diese Steigerungsphasen gestreckt. So wird beispielsweise der höchste Zuschlag von 75 Prozent künftig erst nach 54 statt nach 36 Monaten erreicht – und das bei durchschnittlichen Heimaufenthalten von bis zu zwei Jahren. Damit steigen die Eigenanteile der Heimbewohner in den ersten Jahren.
In der Region Rosenheim liegt der durchschnittliche Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz bei etwa 3.500 Euro. Pflegebedürftige Menschen müssen, obwohl sie ein Leben lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben, ihre Rente und ihr gesamtes Vermögen für diese Eigenanteile einsetzen. Wie viele schaffen das?
Man geht von etwa zwei Dritteln aus. Nach einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft können 37 Prozent der Pflegebedürftigen die Eigenanteile im Pflegeheim nicht aus eigener Kraft tragen. Das Defizit zahlt der Bezirk Oberbayern mit der Hilfe zur Pflege.
Heißt das nicht auch, dass bei der Pflegeversicherung gespart werden soll, aber auf die Gemeinden höhere Kosten zukommen?
Ja, es ist eine Verschiebung der Pflegefinanzierung in die soziale Finanzierung. Der Bezirk Oberbayern ist Träger der Hilfe zur Pflege, also der Sozialhilfe für Pflegebedürftige. Er legt seine Kosten über die Bezirksumlage auf die Landkreise um, und die geben ihre Kosten über die Kreisumlage an die Gemeinden weiter, deren Haushalte ohnehin schon ausgereizt sind und keine Spielräume mehr haben. Ob es zu einer Erhöhung der Hilfe zur Pflege kommt, ist zwar umstritten. Ich gehe aber sicher davon aus, dass künftig mehr Menschen mit Hilfebedarfen vor den Sozialämtern der Gemeinden stehen werden. Und auch das generiert unter anderem Personalkosten. Hilfebedürftige können schneller in die „normale“ Sozialhilfebedürftigkeit abrutschen.
Für Betroffene war es schon immer schwer, einen Pflegegrad zu erhalten, der ihrem tatsächlichen Pflegebedarf entspricht. Nun sollen die Bewertungsmaßstäbe noch weiter verschärft werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Voraussetzungen für die Einstufung in einen Pflegegrad weiter anzuheben. Das Bundesgesundheitsministerium argumentiert, dass durch die Anpassung der Begutachtungssystematik der Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen gebremst werde. Nun ist es natürlich ein edles Ziel, dass Menschen länger gesund und weniger hilfs- und pflegebedürftig sind und damit länger zu Hause bleiben können. Das erreicht man aber nicht, indem man die Pflegebedürftigkeit wegdefiniert und so künstlich reduziert, um Kosten zu sparen. Auch wenn die Leistungsansprüche der Betroffenen reduziert werden, bleiben ihre Hilfe- und Pflegebedarfe ja weiter bestehen. Das heißt, der Mensch mit Pflegebedarf ist da, wird aber nicht adäquat versorgt.
Wer künftig einen Pflegegrad erhält und zu Hause gepflegt wird, soll nicht mehr das komplette Pflegegeld bekommen. Warum?
Es ist geplant, in den ersten drei Monaten nur die Hälfte des Pflegegeldes (Entlastungsbudget) auszuzahlen. Im Pflegegrad 2 wären das Einbußen von 579 Euro, im Pflegegrad 3 etwa 957 Euro. Begründet wird das mit einer „präventionsorientierten Fokussierung der Leistungen“ und einer professionellen Pflegebegleitung der Familien.
Pflegebegleitung ist Ihr Thema. Das Priental-Modell gilt als Vorbild für eine zukunftsfähige Pflegeversorgung in der Fläche. Sind Ihre Botschaften für einen menschenbezogenen Systemwechsel für besonders hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Berlin angekommen?
Dass professionelle Pflegebegleitung im Entwurf verankert ist, freut mich. Der Ansatz der Prävention ist gut. Allerdings gibt es noch deutlichen Nachsteuerungsbedarf – nicht nur bei der Planung und Schaffung qualitätsgesicherter Strukturen für die Pflegebegleitung. Im politischen Berlin ist inzwischen angekommen, dass Care- und Case-Management, wie im Priental-Modell aufgezeigt, Hilfe- und Pflegebedarfe beheben und reduzieren kann. Jedoch muss dies komplett umgesetzt werden und nicht nur teilweise – sonst verfehlt man die gewünschten positiven Effekte für die Menschen und das System.
Was fehlt?
Der Blick auf alle Menschen mit Hilfebedarf und nicht nur auf die häusliche Pflege. Eine moderne Pflegepolitik muss Pflegebegleitung mit Beratung, Fallmanagement und regionaler Versorgungssteuerung beinhalten. Wichtig ist auch, dass der Träger der Pflegebegleitung neutral und unabhängig ist. Bei den Pflegestützpunkten, die dann möglicherweise zu Care-Management-Organisationen ausgebaut werden könnten, wäre das gegeben. Die Anzahl der nötigen Pflegebegleiter müsste allerdings noch bedarfsbezogen ermittelt werden. Wir haben es bayernweit nur betriebswirtschaftlich überschlagen. Die Pflegeversicherung will für die Pflegebegleitung künftig 146 Euro pro Pflegebedürftigem und Jahr zahlen. Damit könnte man ganz grob circa 1.000 Pflegebegleiter bezahlen.
Warum ist sektorenübergreifende Beratung so wichtig?
Weil pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig gleichzeitig Leistungen und Unterstützung aus Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rehabilitation, Eingliederungshilfe, Sozialhilfe sowie kommunale Hilfen sowie zivilgesellschaftliche und familiäre Netzwerke benötigen. Die zentrale Herausforderung liegt deshalb nicht allein im Zugang zu einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung, sondern in der verlässlichen Koordination komplexer Unterstützungsangebote.
Diese Koordination bedarf qualifizierter Formen der Pflegebegleitung, pflegebezogener Beratung sowie eines strukturierten Fallmanagements.
Und das bedeutet vor Ort?
Wenn Pflegebegleitung funktionieren und steigende Pflegebedürftigkeit verlangsamen soll, müssen alle Akteure aus Gesundheits- und Sozialwesen vernetzt werden, also auch Ärzte, Therapeuten, Pflegeanbieter, Kliniken, Sanitätshäuser oder kommunale Stellen wie die Sozialämter – all jene Akteure also, die Menschen mit Unterstützungsbedarf täglich begegnen. Um den Erfolg zu sichern, bedarf es auch weiterhin eines guten und vernetzten Zusammenarbeitens mit den Angehörigen und den Vor-Ort-Hilfenetzwerken. Wirkliche Hilfe funktioniert nur in einer Sorgegemeinschaft mit dem gemeinsamen Sorgetragen vor Ort. Nur so kann die Wirksamkeit vorhandener Angebote verbessert werden.