Söchtenau – Keine Zustimmung des Gemeinderates haben die Forderungen eines Anwohners nach lärmbeschränkenden Regelungen für den Hartplatz an der Söchtenauer Grundschule gefunden. Der neben dem Spielplatz wohnende Nachbar hatte an die Verwaltung die Beschwerde herangetragen, dass er sich durch den Lärm von Kindern und Jugendlichen am Hartplatz belästigt fühle.
Zudem sprach der Nachbar von einer „Jahrmarktstimmung“. Auch sei er beleidigt worden. Aus diesem Grund forderte er unter anderem die tägliche Schließung des Schulsportplatzes um 16 Uhr, die Öffnung nur noch an Schultagen sowie ein Verbot des öffentlichen Zugangs. Bürgermeister Bernhard Summerer führte zur Beschwerde und den Forderungen aus, dass sich die Gemeinde rechtlich beraten ließ und die Nutzungsregeln für den Spielplatz seit Langem festgelegt sind.
Er erläuterte, dass der Hartplatz neben der Nutzung als Schulsportplatz auch als Kinder- und Jugendspieleinrichtung genutzt wird.
Dies solle auch weiterhin so bleiben. Die Mehrfachnutzung diene dazu, den begrenzten Raum optimal auszunutzen und der Allgemeinheit Freiflächen zugänglich zu machen.
Um hier klare Rahmenbedingungen zu schaffen, beabsichtigt die Gemeinde, welche auch Träger der Grundschule ist, eine entsprechende Benutzungssatzung, angepasst an die gesetzlichen Regelungen, zu erlassen. Diese Satzung soll insbesondere die Öffnungszeiten regeln sowie die Widmung des Spielplatzes zur überwiegenden Freizeitgestaltung und körperlichen Ertüchtigung von Jugendlichen umfassen. Auch die Beschilderung des Hartplatzes entsprechend diesem Widmungszweck ist vorgesehen.
Nach entsprechenden Beratungen bestätigte das Gremium mit 12:0 Stimmen nochmals die Nutzung als Schulsportplatz sowie auch als Jugend- und Kinderspieleinrichtung für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre.
Die Öffnungszeiten sollen neben der schulischen Nutzung von 8 bis 20 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen, gelten.
Entsprechende Benutzungssatzungen werden erlassen und eine Beschilderung wird vorgenommen. Zudem wurde die Verwaltung zur Installation einer elektronischen Schließanlage ermächtigt.