Gebühren hoch, Beiträge runter

von Redaktion

Der Gemeinderat in Kiefersfelden hat neue Gebühren für Abwasser und Fäkalienschlamm einstimmig beschlossen. Die Räte reagierten damit auf gestiegene Betriebskosten der Kläranlage. Auf die Bürger kommen Änderungen zu.

Kiefersfelden – In der jüngsten Sitzung des Kieferer Gemeinderats ist nach kurzer Debatte eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung einstimmig beschlossen worden.

Kostendeckende Preise
bis 2030 neu kalkuliert

Die gesetzliche Grundlage dafür ist im Artikel 5, Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) aufgeführt. Darin heißt es unter anderem: „Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet“. Weiter steht im Artikel 8 des KAG, dass „für die Entwässerungseinrichtung kostendeckende Benutzungsgebühren erhoben werden“ sollen.

Dazu berichtete Kämmerin Karin Stelzer dem Gremium, dass man sich im Finanzausschuss bereits auf eine globale Berechnungsvariante geeinigt habe, die eine Kalkulation für die nächsten vier Jahre (2027 bis 2030) beinhaltet.

Demnach werden für die Erschließung der Entwässerung ab 1. Januar nächsten Jahres 6,71 Euro pro Quadratmeter Geschossfläche fällig (vorher: 6,92 Euro) und die Gebühr für Abwasser wird auf 1,94 Euro (vorher 1,48 Euro) pro Kubikmeter Abwasser festgelegt.

Das Wesen der Globalberechnung besteht darin, alle beitragsfähigen Aufwendungen für die Errichtung aller Anlagen einschließlich der nach bestehenden Planungsabsichten in absehbarer Zeit voraussichtlich zu erwartenden Kosten, abzüglich des anderweitig gedeckten Investitionsaufwandes (bei der Entwässerung Straßenentwässerungsanteil und Zuwendungen), unterschiedslos auf alle Grundstücks- und Geschossflächen umzulegen, soweit diese Grundstücke bereits angeschlossen oder beitragspflichtig sind oder für sie in absehbarer Zeit eine Beitragspflicht entstehen kann.

Weiter beschloss der Gemeinderat, die Gebühr für das Einleiten von Fäkalienschlamm in die gemeindliche Kläranlage ab Samstag (1. August) auf 29,32 Euro (bisher 26,75 Euro) pro Kubikmeter festzusetzen. Das betrifft alle Anwesen, die nicht ans gemeindliche Kanalnetz angeschlossen sind, über Drei-Kammer-Klärgruben oder anderweitig direkt an der Kläranlage entsorgen. Auch hier wurden die Hintergründe für den Anstieg genannt: Dazu gehören zum einen die deutlich gestiegenen Betriebskosten, insbesondere für Unterhalt, Sanierungen und Chemikalien der Kläranlage.

Weniger Einleitungen,
weniger Einnahmen

Zudem gab es geringere Einleitungsmengen als erwartet und dadurch auch weniger Einnahmen. Außerdem wurde zum Zeitpunkt der vergangenen Berechnung mit dem Bau verschiedener Gebäude und damit mit steigenden Einleitungsmengen gerechnet, diese Vorhaben wurden jedoch nicht alle umgesetzt. Daher steht eine Unterdeckung in den Büchern, die mit der nun beschlossenen Erhöhung der Einleitungsgebühr minimiert werden soll.

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