Söchtenau – Der sogenannte Bauturbo soll das Baurecht vereinfachen und die Schaffung von Wohnraum beschleunigen. Wie in fast allen Gemeinden hat sich nunmehr auch der Söchtenauer Gemeinderat mit dieser Thematik befasst. Mit dem Inkrafttreten des Bauturbo-Maßnahmenpakets des Bundes wurden mehrere Verfahrensvereinfachungen sowohl im Bau- als auch im Planungsrecht geschaffen. Verschiedene Bestimmungen des Baugesetzbuches sollen insbesondere die Realisierung von Wohnbauvorhaben sowie von Infrastrukturprojekten erleichtern.
Insbesondere das sogenannte Einfügegebot, die Einhaltung der Grundzüge der Planung sowie das Bauen auf größeren unbebauten Flächen innerhalb eines Ortes – im Fachjargon als „Außenbereich im Innenbereich“ bezeichnet – sollen durch die neuen Bestimmungen erleichtert werden. In bestimmten Fällen ist entgegen dem bisherigen Erfordernis auch keine Änderung eines Bebauungs- oder Flächennutzungsplans mehr erforderlich. Bei Vorliegen eines den Neuregelungen entsprechenden Bauantrags hat die Gemeinde zu prüfen, ob sie dem Vorhaben zustimmt oder nicht. Verweigert die Gemeinde die Zustimmung, kann das Landratsamt diese Entscheidung nicht ersetzen und auch keine Baugenehmigung erteilen.
Da es bisher weder Handlungsempfehlungen noch entsprechende Entscheidungen und Urteile gibt, empfahl die Verwaltung den Räten, aufgrund vielfältiger und nicht unbedeutender Folgen klare Regeln zu erstellen. Dabei sollten insbesondere Aspekte der Beibehaltung der Planungshoheit sowie der städtebaulichen Entwicklung beachtet werden. Auch der Grundsatz der Gleichbehandlung sowie eine mögliche Notwendigkeit von schriftlichen Verträgen sollten dabei nicht außer Acht gelassen werden.
Erster Bürgermeister Bernhard Summerer äußerte sich dahingehend, dass wohl jeder Fall anders liege und gesondert zu betrachten sein werde. Entscheidungen seien, auch nach zustimmender Meinung des Gremiums, stets einzelfallabhängig zu treffen. Nach Abschluss der Beratungen entschied der Gemeinderat mit zwölf zu null Stimmen, dass anhand der bisher vorliegenden Erkenntnisse ein Katalog als Richtschnur für die städtebauliche Entwicklung erstellt werden soll. Zudem soll der Bauturbo nur im Innenbereich, nicht jedoch im Außenbereich, Anwendung finden. Peter Böck