Erste Anpassung seit 1979

von Redaktion

Kiefersfelden erhöht Tourismusabgaben für Zweitwohnungen

Kiefersfelden – Der Fremdenverkehrsbeitrag in der Gemeinde ist seit Januar 1979 unverändert auf vier Prozent der Vermietungseinnahmen festgeschrieben. Auf erneute Anregung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes und des Landratsamtes Rosenheim, das sogar eine Prüfungsbeanstandung aussprach, soll nun eine Erhöhung des Beitragssatzes auf fünf Prozent erfolgen.

Dies wurde bereits nach entsprechender Diskussion im Verwaltungs- und Finanzausschuss so vorgeschlagen, wobei auch die Beiträge anderer Gemeinden zum Vergleich herangezogen worden waren. Dem Vorschlag des Fachausschusses auf Erhöhung des Fremdenverkehrsbeitrags auf fünf Prozent folgten nach kurzer Diskussion die Gemeinderäte mehrheitlich.

Auch die Änderung und Erhöhung des Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber stand auf der umfangreichen Agenda der Räte; sie wurde ebenfalls schon vom Finanz- und Verwaltungsausschuss so abgesegnet. Demnach bezahlten bisher Zweitwohnungsinhaber entweder pauschal oder nach den tatsächlichen Aufenthaltstagen den anfallenden Kurbeitrag, der auf 2,50 Euro pro Aufenthaltstag festgeschrieben ist.

Neu ist nun, dass „Personen, die eine zweite oder weitere Wohnung in der Gemeinde innehaben“, einen pauschalisierten jährlichen Kurbeitrag entrichten müssen. Dieser beträgt für Personen über 18 Jahre 94 Euro, Kinder bis 18 Jahre sind beitragsfrei. Behinderte mit einer Erwerbsminderung von mindestens 50 Prozent erhalten 25 Prozent Ermäßigung, sofern sie die Kosten des Kuraufenthalts selbst tragen. Die Beitragspflicht für den nun pauschalisierten Kurbeitrag entsteht jeweils am 1. Januar.

Hintergrund ist eine Verwaltungsvereinfachung, denn bisher musste die Gemeindeverwaltung die Daten nach Aufenthaltstagen berechnen. Die Meldung der Beitragspflichtigen ist ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend und muss über ein von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestelltes onlinebasiertes System erfolgen.

Der Rat stimmte dem Vorschlag seines Fachausschusses ohne Gegenstimme zu. hko

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