Nußdorf – Der Pioniersee – den meisten als Pi-See bekannt und nicht zu verwechseln mit dem gleichnamigen Gewässer in der Gemeinde Rohrdorf – ist Teil des ehemaligen Pionier-Übungsplatzes in der Nußdorfer Au des ehemaligen Bundeswehrstandorts Brannenburg. Der Baggersee wird gerne von Einheimischen und auch Freunden der freien Körperkultur als Badesee genutzt – obwohl er eigentlich gar keiner ist.
Zufahrtsverbot 800 Meter
vor dem Wasser
Aber im Gegensatz zu den meisten Badeseen in der Region ist dort wenig los. Ein Grund dafür könnte sein, dass die Zufahrt rund 800 Meter vor dem See für motorisierte Fahrzeuge gesperrt ist – mit Ausnahme für einzelne Anlieger und den Verkehr zum Kieswerk nebenan.
Gerne genutzt wird der Pi-See auch von Senioren aus der Umgebung. Einer davon ist der Vater von Elisabeth Scheinkönig. Sie lebt zwar in München, kommt aber aus der Region und ist familiär bedingt oft in Nußdorf. Seit dieser Saison werde, so berichtet sie gegenüber dem OVB, das Zufahrtsverbot strenger geahndet. „Nun hagelt es Strafzettel.“ 85 Euro hätte ihr Vater für das Parken am See zahlen müssen. Dabei hätte er damals eine Ausnahmefahrgenehmigung von der Kaserne erhalten, als die Bundeswehr noch Hausherr war, so sagt es Scheinkönig.
Für sie sei dieses Vorgehen nicht nachvollziehbar: zum einen angesichts der zunehmenden Hitze im Sommer. Zum anderen werde das soziale Leben der Senioren dadurch „zerrissen“. An einen anderen See zu gehen, würde sie „fremdeln“ lassen. „Manche von ihnen können genau an diesen See noch ihre Liege und ihr Equipment mit dem Auto hinbringen.“ Auf Nachfrage bei der Revierförsterin sei ihr mitgeteilt worden, dass der See dem Bundesforst unterstehe und aus Gründen des Naturschutzes das Zufahrtsverbot nun strenger durchgesetzt werde.
Seit der Schließung der Karfreit-Kaserne in Brannenburg im Jahr 2010 befinden sich der See und die umliegenden Waldflächen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und werden durch den zuständigen Bundesforstbetrieb Hohenfels betreut. Auf Anfrage des OVB erklärt Thomas Schnieders, Sprecher der Bundesbehörde, dass die Innauenstraße, über die das Gebiet rund um den See erreicht wird, in der Tat eine Privatstraße des Bundes sei.
Das erste Stück von der Staatsstraße 2359 (Brannenburger Straße) bis zur Abzweigung der Tiefenthalstraße sei für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Dann geht es nicht mehr weiter. „Lediglich die Zufahrt zum Inn-Asphalt-Mischwerk und zum Schotterwerk ist per Zusatzschild freigegeben“, so Schnieders.
Grund für die Sperrung sei, dass der See und die umliegenden Wälder innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Inntal Süd“ sowie des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) „Innauwald bei Neubeuern und Pionier-Übungsplatz Nußdorf“ lägen.
„Ein grundsätzliches Badeverbot im Pioniersee besteht nicht“, erläutert der Behördensprecher. Allerdings seien laut Landschaftsschutzverordnung (LSG-VO) „Inntal Süd“ „alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen“.
Und da der „erhöhte Besucherdruck auf der Fläche“ zu Beeinträchtigungen des Uferbereichs und der angrenzenden Auwälder geführt und gegen die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung verstoßen hätte, habe es laut Schnieders im Frühjahr dieses Jahres einen gemeinsamen Termin mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde gegeben.
Sibylle Gaßner-Nickl, Sprecherin des Landratsamtes Rosenheim, bestätigt das. Eine Ausnahmeregelung für die Zufahrt könnte bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Berechtigt, diese zu erhalten, seien laut Gaßner-Nickl Fahrzeuge zur land-, forst-, jagd- und fischereiwirtschaftlichen Bewirtschaftung, zur Ausübung der Bienenzucht sowie zur rechtmäßigen Unterhaltung und Überwachung der Gewässer.
Verbot gibt es schon
seit Jahrzehnten
Der Bundessprecher ergänzt: „Das Zufahrtsverbot besteht bereits seit Gründung des Bundeswehrstandorts, damals auf Grundlage des militärischen Sicherheitsbereichs und heute auf Grundlage der Landschaftsschutzverordnung.“ Ein Zufahrtsverbot habe deswegen erst gar nicht erwirkt werden müssen. Es bestand bereits.
Eine Ausnahmeregelung für die Zufahrt und das Parken am See durch die Bundeswehr sei dem zuständigen Bundesforstbetrieb nicht bekannt. „Allerdings hätte diese mit Abzug der Bundeswehr auch keinen Bestand mehr“, sagt Schnieder. Seit Aufgabe der militärischen Nutzung werde das Zufahrtsverbot durch die Polizei Brannenburg kontrolliert – und auch durchgesetzt.