Bund beschließt, Kommunen zahlen

Ab diesem Jahr gilt der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für die Erstklässler. Die Gemeinden Stephanskirchen und Prutting bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Foto Imago

Ab diesem Jahr gilt der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für die Erstklässler. Die Gemeinden Stephanskirchen und Prutting bieten eine gemeinsame Ferienbetreuung an. Foto Imago

Ab August 2026 greift der gesetzliche Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Gemeinden Stephanskirchen und Prutting haben deshalb eine gemeinsame Ferienbetreuung organisiert. Auf die Eltern und die Kommunen kommen nun erhebliche Kosten zu.

von Tina Blum

Stephanskirchen/Prutting – Ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 greift der gesetzliche Anspruch für eine Ganztagsbetreuung. Zunächst für die Erstklässler. Bis 2029/2030 soll dieser auf den gesamten Grundschulbereich ausgeweitet werden. Zuständig für das Betreuungsangebot sind die Kommunen. In diesem

Donnerstag, 30. Juli 2026

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