Pittenhart zündet den Bauturbo

von Redaktion

Der Gemeinderat in Pittenhart hat mehrheitlich für die Anwendung des sogenannten Bauturbos gestimmt. Damit stellte das Gremium die Weichen für schnellere Verfahren im Wohnungsbau. Eine neue Entscheidungsmatrix dient künftig als Grundlage zur Prüfung entsprechender Anträge.

Pittenhart – Die Gelegenheit für Bürger, sich in der Bürgersprechzeit zu Wort zu melden, ist in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats nicht wahrgenommen worden.

Bürgermeister Sebastian Unterhuber informierte stattdessen das Gremium und die Zuhörer darüber, dass nach Rücksprache mit den Mitarbeitern des Wertstoffhofes keine Notwendigkeit für einen barrierefreien Grüngutcontainer besteht. Zur Straßenbeleuchtung im Gewerbegebiet erklärte Unterhuber, dass die Dauerbeleuchtung in der Nacht einen wichtigen Sicherheitsfaktor darstellt und eine Abschaltung nicht vorgesehen ist.

Noch kein Termin
für Glasfaser-Ausbau

Für die Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Dach des Wertstoffhofes ist noch keine Klärung erfolgt. Zudem muss noch untersucht werden, wie das „Sharing für gemeindliche Gebäude“ funktionieren kann. Ansonsten ist eine PV-Anlage beim Neubau des Feuerwehrhauses eingeplant. Ein Termin für den Glasfaserausbau im Ortsgebiet Pittenhart steht derzeit noch nicht fest. Über den Baubeginn werden die Bürger aber rechtzeitig informiert, so der Bürgermeister.

Zum Thema Probebohrung für einen Trinkwasserbrunnen an der Pestkapelle erläuterte Unterhuber, dass eine Probebohrung vorhanden ist; das Verfahren läuft seit 2016 und ist noch nicht abgeschlossen. Für die Wasserversorgung ist immer ein Ersatzbrunnen notwendig. Pittenhart bezieht sein Wasser von der Gemeinde Obing. Eigentümer von umliegenden Grundstücken können sich beim Wasserbeschaffungsverband Obing informieren, ob und welche Auswirkungen dies auf ihre jeweiligen Grundstücke haben könnte. Das Verfahren liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde.

Der Gemeinderat möchte dazu eine Stellungnahme abgeben und sich in der nächsten Sitzung beraten. Gegebenenfalls soll eine Fristverlängerung beantragt werden. Folgende Punkte sollten dabei Beachtung finden: Zum einen, ob Standortalternativprüfungen stattgefunden haben. Zum anderen, ob dadurch Einschränkungen bei der Ortsentwicklung der Gemeinde zu erwarten sind.

Weiters informierte Unterhuber darüber, dass die Regierung von Oberbayern mit Schreiben vom Montag, 13. Juli, eine Förderung in Höhe von rund 2.180 Euro für die Umrüstung der Sirene auf dem Feuerwehrhaus auf digitale Alarmierung bewilligt hat.

Zudem ging es um den Grundsatzbeschluss der Gemeinde zur Entscheidungsmatrix und zum Leitfaden für den „Bauturbo“. Mit der jüngsten Änderung des Baugesetzbuches wurden Sonderregelungen zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, der „Bauturbo“, eingeführt. Dies betrifft insbesondere die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplanes, Abweichungen vom Einfügegebot und weitreichende Abweichungen vom Planungsrecht. Diese Sonderregelungen bedürfen einer expliziten Zustimmung der Gemeinde.

Um sicherzustellen, dass die Erteilung der Zustimmung auf objektiven Kriterien und dem Prinzip der Gleichbehandlung beruht, wurde eine gemeindespezifische Vorgehensweise zur Prüfung entwickelt. Diese wurde im Rahmen einer Informationsveranstaltung für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Obing am 20. Mai vorgestellt und dient als Grundlage für die Entscheidung, ob die Gemeinde ihre Zustimmung nach Paragraf 36a BauGB erteilt.

Die Entscheidungsmatrix und der Leitfaden zum „Bauturbo“ sehen unter anderem eine Abschichtung vor, nach der in bestimmten Fällen keine Zustimmung nach Paragraf 36a BauGB erteilt wird. Bei Projekten mit städtebaulicher Wirkung und hohem Planungsbedarf wird ein Bauleitplanverfahren eingeleitet. Ein Wechsel in das Baugenehmigungsverfahren (Bauturbo) wird nur dann in Aussicht gestellt, wenn bei einer frühzeitigen Beteiligung keine wesentlichen Konflikte aufgezeigt werden. Mit dem Beschluss über die Entscheidungsmatrix und den Leitfaden zum „Bauturbo“ tritt der Grundsatzbeschluss außer Kraft. H. Berchtold vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München stellte die Präsentation zur Entscheidungsmatrix und zum Leitfaden für den Bauturbo vor und erläuterte die unterschiedlichen Gebiete, die Entscheidungsmatrix und den Leitfaden. Im Anschluss entwickelte sich im Gremium eine rege Diskussion, bei der auch einige Fragen gestellt wurden.

Mit einer Abstimmung von zehn zu zwei Stimmen beschloss das Gremium, zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Wohnungsbau vom „Bauturbo“ Gebrauch zu machen. Es wurde beschlossen, die Entscheidungsmatrix und den Leitfaden zum „Bauturbo“ in der aktuellen Fassung bei entsprechenden Anträgen anzuwenden.

Ja zu Treppe zu
Landarbeiterwohnung

Einstimmig haben sich die Gemeinderäte für den Antrag auf Anbau einer Außentreppe sowie einen Umbau im Erdgeschoss beim Anwesen „Hinzing 17“ ausgesprochen. Der Antragsteller möchte eine Landarbeiterwohnung im ersten Obergeschoss erschließen, das Erdgeschoss um- sowie zwei Wohnungen im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss einbauen. Beim Vorhaben wird die Bausubstanz erhalten und die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im Wesentlichen gewahrt.

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