Stephanskirchen – Erstmals lief das zentrale Anmeldeverfahren für das kommende Betreuungsjahr 2026/ 2027 für einen Kinderbetreuungsplatz in der Gemeinde online. Im Anmeldezeitraum konnten die Eltern unter anderem auswählen und priorisieren, in welcher der fünf Einrichtungen sie ihr Kind unterbringen möchten. Bei der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurden nun die Anmeldezahlen vorgestellt.
Viele warten auf Platz
in Wunscheinrichtung
Wie Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger) eingangs berichtete, wurden 132 Kinder innerhalb des Zeitraums angemeldet. 26 Kinder wurden verspätet angemeldet, sodass insgesamt 158 Anmeldungen für einen Betreuungsplatz bei der Verwaltung eingegangen sind. Mitte April seien dann die Zusagen verschickt worden, woraufhin die Eltern sechs Tage Zeit gehabt hätten für eine verbindliche Zusage. Jedoch hätten einige Eltern den Platz abgelehnt oder nicht auf die Zusage reagiert, sodass diese Plätze an andere Familien vergeben wurden.
Und trotzdem ist die Warteliste länger als im vergangenen Jahr: Es warten 14 Kinder auf einen Kindergartenplatz, im Krippenbereich sind es sogar 19 Kinder. Fünf der zukünftigen Kindergartenkinder benötigen, so erklärte Bürgermeister Mair, erst zu einem späteren Zeitpunkt einen Platz oder warten darauf, dass ein Platz in ihrer Wunscheinrichtung frei wird. Im Krippenbereich sind es neun Kinder.
Die Vergabe der Plätze erfolge nach Absprache mit den Einrichtungsleitungen. Wie Gemeindesprecherin Regine Falk auf Nachfrage erklärt, werden dabei bestimmte Faktoren berücksichtigt. Etwa, ob bereits ein Geschwisterchen die Einrichtung besucht, das Alter des Kindes und ob das Kind schon auf der Warteliste gestanden hat. Aber auch, ob ein Elternteil alleinerziehend ist, Berufstätigkeit der Eltern oder besondere familiäre Belastungssituationen spielen laut Falk eine Rolle.
Mair erklärte, dass die Gemeinde insgesamt über 504 Betreuungsplätze verfüge. Die Zahl der Anmeldungen entspreche etwa jener der vergangenen Jahre. Wegen der Warteliste zeigte sich der Rathauschef unbesorgt: „Oft ändert sich im September das Buchungsverhalten beziehungsweise die Buchungszeiten werden reduziert, sodass doch eine freie Wahl bei der Einrichtung möglich wird.“ Er erwähnte auch, dass es zwei private Kindertagespflegeangebote gebe. „Das hilft uns.“
Monika Hotter, Sachbearbeiterin für den Bereich Schulen im Stephanskirchener Rathaus, erklärte zudem, dass es derzeit 32 Kinder mit besonderem Förderbedarf verteilt auf die fünf Einrichtungen gebe. „Diese Kinder belegen 96 Plätze.“ Herbert Bauer (Parteifreie Bürger) wollte wissen, wie sich diese Zahl ergibt.
Marion Dittrich, Leiterin des Hauses für Kinder Bärenstube, war bei der Sitzung anwesend und erklärte, dass, sobald ein Kind einen festgestellten Förderbedarf hat, die Gruppe mit weniger Kindern besetzt wird. So hätten die Betreuungspersonen mehr Zeit, sich diesem Kind zu widmen – ohne dass andere Kinder darunter leiden. Im Schnitt kämen neun Kinder auf eine Betreuerin. Bei einem Kind mit Förderbedarf reduziere sich die Zahl. „Der Personalschlüssel ergibt sich je nach Förderbedarf.“
Florian Beck (Bayernpartei) erkundigte sich: „Kriegen die Kinder auf der Warteliste keinen Platz wegen des erhöhten Förderbedarfs?“ Janna Miller (Grüne) berichtete aus ihrem Berufsalltag mit betroffenen Familien, wie schwierig es für diese Familien sei, einen Betreuungsplatz zu finden. „Ich finde es toll, dass es bei uns möglich ist und Kinder mit Förderbedarf mit anderen Kindern aus ihrer Nachbarschaft eine Einrichtung besuchen können. Das ist der richtige Schritt in Richtung Inklusion.“
Anspruch auf einen Platz, nicht den Wunschplatz
Kinder haben ab dem ersten Geburtstag einen gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege. Ein Anspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Wunscheinrichtung, so Regine Falk, bestehe jedoch nicht. „Für den Rechtsanspruch ist entscheidend, dass ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt wird.“ Eine Klage, diesen Rechtsanspruch durchzusetzen, hat es in Stephanskirchen noch nicht gegeben.