Großkarolinenfeld – Der Ortsteil Rottmühle liegt im angrenzenden Gemeinde- und Schulsprengelgebiet von Schechen. Aufgrund der verkehrsmäßigen Anbindung wurden bisher alle Kinder aus Rottmühle im Rahmen eines Gastschulverhältnisses Großkarolinenfeld zugewiesen. Aktuell ist das nur ein Kind, ab dem Schuljahr 2026/2027 sind es dann jedoch drei.
Grund für die Gestaltung des jeweiligen Gastschulverhältnisses ist die fehlende Beförderungsmöglichkeit durch Schechen zur Grundschule Hochstätt und die günstige Anbindung nach Öd im Gemeindegebiet Großkarolinenfeld. Zur Erreichung der nächstgelegenen Schulbushaltestelle in Brand wäre ein circa 1,1 Kilometer langer Weg durch ein Waldgebiet notwendig. Wie Bürgermeister Anton Wallner betonte, besteht jedoch für die Kinder durch das Gastschulverhältnis keine Beförderungspflicht: Die Mitfahrgelegenheit von der Haltestelle Öd erfolgte durch die Gemeinde Großkarolinenfeld aus Kulanz. Auch kann keine Abrechnung des Gastschulbeitrages vorgenommen werden.
Um den Abrechnungsvorgang künftig zu erleichtern und eine rechtlich gesicherte Schülerbeförderung sicherzustellen, soll der Schulsprengel für den Ortsteil von Schechen nun dem Schulsprengel Großkarolinenfeld zugeordnet werden. Wallner erklärte: „Beide Schulleitungen erteilten ihre Zustimmung.“
Nach positiver Beschlussfassung in Großkarolinenfeld – in Schechen liegt der Beschluss bereits vor – wird der Antrag über die Regierung von Oberbayern zur Durchführung des formellen Anhörungsverfahrens gestellt. Seitens der Gemeinderäte gab es keine Fragen, sodass dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig (20:0) zugestimmt wurde.
Werner Stache