Brannenburg – Die einstimmige Zustimmung zur Erhöhung der Zweitwohnungssteuer ab Januar 2027 von derzeit zwölf auf 20 Prozent des jährlichen Mietaufwandes erteilte der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates. Kämmerer Roland Berndl stellte dem Gremium Berechnungsbeispiele mit 18 und 20 Prozent vor. Bei 20 Prozent würde die in Bayern mögliche Höchstgrenze ausgeschöpft. Monetär bedeutet die Steigerung um acht Prozent Mehreinnahmen von rund 61.000 Euro. Zusätzlich, so Roland Berndl, könnte in Zukunft auch eine Anpassung der ortsüblichen Miete für die Berechnung dieser kommunalen Aufwandssteuer vorgenommen werden. Der designierte Kämmerer Tobias Hemberger erläuterte, dass diese Mehreinnahmen zur Abdeckung von laufenden Infrastrukturkosten „guttun würden“. Da derzeit geprüft wird, ob die Erhebung des Fremdenverkehrsbeitrages von jährlich 48.000 Euro weiterhin rechtlich zulässig ist, würde die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer auch dafür eine gewisse Kompensation bedeuten. Nun muss noch das Gesamtgremium des Gemeinderates nach der Sommerpause die Empfehlung zum Erlass einer Änderungssatzung verabschieden. ff