Großkarolinenfeld – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats wurde die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Studentisches Wohnen Aiblinger Straße“ behandelt. Bürgermeister Anton Wallner informierte die Räte und Zuhörer, dass Anfang Juni für diesen Bebauungsplanentwurf eine verkürzte Veröffentlichung im Internet mit gleichzeitiger öffentlicher Auslegung beschlossen wurde. Diese wurde von Montag, 6. Juli, bis Dienstag, 21. Juli, durchgeführt.
Drei Behörden gaben dabei eine Stellungnahme ab. Aufgrund von Einwänden der Bauleitplanung des Landratsamts wurde eine Satzformulierung redaktionell überarbeitet.
Gegen Verschwenkung
des Anliegerwegs
Die Tiefbauverwaltung des Landratsamts monierte die Sichtdreiecke, die nicht eindeutig zu erkennen sind. Laut der Verwaltung handelt es sich hierbei aber um eine bereits rechtlich gesicherte Erschließung. Zudem ist die „Fahrt“ bereits seit Jahrzehnten baulich vorhanden. Aufgrund bestehender Fahrtrechte ist eine Verschwenkung beziehungsweise Umverlegung der bestehenden Erschließungsfläche nicht ohne Weiteres möglich. Einstimmig sprach sich das Gremium dann gegen eine Verschwenkung des Anliegerwegs im Bereich der Mündung in die Aiblinger Straße aus.
Einstimmiger
Beschluss als Satzung
Die Anmerkungen der Deutschen Telekom ergaben keine Änderungen des Bebauungsplans. So konnte der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Studentisches Wohnen Aiblinger Straße“ mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom Donnerstag (23. Juli) als Satzung beschlossen werden. Der Bürgermeister wurde beauftragt und ermächtigt, die Satzung auszufertigen und durch Bekanntgabe in Kraft zu setzen. Der Beschluss erfolgte mit 20:0 Stimmen. „Damit haben wir einen Riesenmeilenstein erreicht“, sagte ein zufriedener Bürgermeister, der allen Beteiligten Dank aussprach.