Punkte führen zu günstigem Bauland in Eggstätt

von Redaktion

Der Gemeinderat in Eggstätt hat einstimmig neue Richtlinien für die Vergabe von preisgünstigem Wohnbauland beschlossen. Wer künftig eine Förderung erhalten möchte, muss sich auf ein detailliertes Punktesystem einstellen. Die neuen Regeln traten am Samstag, 1. August, in Kraft.

Eggstätt – Schon bei ihrer Klausurtagung berieten die Mitglieder des Gemeinderates über Leitlinien zur Wohnbaulandentwicklung und Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland für einkommensschwächere Familien der Gemeinde. Sie hatten dazu auch einen ehemaligen Verwaltungsangestellten mit dem Spezialgebiet Hoch- und Tiefbau eingeladen. In der jüngsten Sitzung standen die beiden Entwürfe zur Beschlussfassung an. Die jeweils wichtigsten Punkte wurden dafür noch einmal aufgedröselt.

Innenentwicklung
hat Vorrang

Die Leitlinien, so heißt es eingangs, „bilden die Grundlage für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen, die Beurteilung von Bauleitplanverfahren, die Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern und Investoren“. Zugleich dienen sie als Basis für die politischen Entscheidungsprozesse im Gemeinderat und regeln die Grundstückssicherung durch die Gemeinde Eggstätt.

Darüber hinaus regeln die Leitlinien die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen über städtebauliche Verträge. Dazu zählen insbesondere Bauverpflichtungen, soziale Wohnraumbindungen sowie die Kostenbeteiligung an Planungen, Gutachten und Infrastruktureinrichtungen. Zudem garantieren die Leitlinien, dass sämtliche Grundstücke in allen Gemeindeteilen der Gemeinde nach denselben Grundsätzen behandelt werden sollen.

Vorrangig sollen unbebaute oder untergenutzte Flächen im Innenbereich – etwa Baulücken, Nachverdichtungsflächen oder Gebäude, die sich für eine Umnutzung eignen – aktiviert werden, bevor neue Baugebiete im Außenbereich ausgewiesen werden. Die Wohnbaulandentwicklung soll sich dabei am tatsächlichen Bedarf der Bevölkerung orientieren. Eine übermäßige Ausweitung der Siedlungsflächen sowie eine spekulative Flächenentwicklung sollen dadurch vermieden werden.

Unter dem Abschnitt „Rechtliche Anforderungen“ wird zudem ausdrücklich festgehalten, dass die Planungshoheit für die Bauleitplanung ausschließlich bei der Gemeinde liegt.

In den Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigtem Wohnbauland, gerne für Einheimische, ist unter anderem festgelegt, wer antragsberechtigt ist. Dort heißt es: „Grundsätzlich nicht antragsberechtigt sind Personen, die bereits Eigentümer einer Eigentumswohnung, eines bebauten oder bebaubaren Grundstücks im Gemeindegebiet sind.“ Eine Ausnahme gilt lediglich dann, wenn „die Wohnung, das Haus oder das Grundstück keine angemessenen Wohnverhältnisse für den Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen gewährleisten“.

Für die Vergabe werden Vermögen, Einkommen, familiäre Situation, ehrenamtliches Engagement und der örtliche Bezug anhand eines Punktesystems bewertet. „Man muss bei der Antragstellung erst einmal viel offenlegen“, fasste Bürgermeister Christoph Kraus (Freie Bürger Eggstätt, FBE) den umfangreichen Prüfprozess zusammen.

Wer schließlich den Zuschlag erhält, muss eine Reihe von Bindungen akzeptieren. Dazu gehören unter anderem Regelungen in städtebaulichen Verträgen und notariellen Kaufverträgen, eine Bauverpflichtung, die Pflicht zum Eigenbezug sowie Rückforderungsrechte der Gemeinde für den Fall, dass die Bedingungen nicht eingehalten werden.

Gemeindeverwaltung hilft mit Informationen

Die Richtlinien enthalten zudem eine Härtefallklausel. Bürgermeister Christoph Kraus wies darauf hin, dass die Gemeindeverwaltung als Ansprechpartnerin für weitere Informationen zur Verfügung steht.

Nachdem aus dem Gemeinderat keine Nachfragen mehr kamen, ließ Kraus erst über die Leitlinien und dann die Richtlinien abstimmen. Beide Regelwerke wurden einstimmig beschlossen.

Die Leitlinien und Richtlinien traten am Samstag, 1. August, in Kraft und sind auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht.

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