Stephanskirchen – Das neue, gemeindeeigene Gewerbegebiet in Stephanskirchen nimmt immer mehr Gestalt an: Bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderates hat das Gremium die bisherige Planung und den Vorentwurf des Bebauungsplans anerkannt. Noch handelt es sich um einen Entwurf, der im weiteren Verlauf angepasst werden soll. Doch die Grundzüge und Voraussetzungen, um sich dort als Gewerbetreibender niederzulassen, stehen fest.
Flexible Aufteilung
der Parzellen möglich
Wie viele Unternehmen auf dem Gelände in Waldering unterkommen können, könne laut dem derzeitigen Stand der Planung noch nicht beziffert werden, hieß es auf Nachfrage des OVB vonseiten der Gemeinde. Der Wunsch des Gemeinderats sei es, in erster Linie Flächen für ortsansässige Betriebe zur Verfügung zu stellen. „Die Planung ist so, dass eine flexible Aufteilung in mehrere Parzellen möglich ist“, erklärt Gemeindesprecherin Regine Falk.
In seiner nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung im Mai hat der Gemeinderat bereits über die Grundzüge des Gewerbegebiets entschieden. Dabei wurde auch festgelegt, welche Gewerbearten ausgeschlossen werden. Wie Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger) bei der Gemeinderatssitzung Ende Juli erläuterte, wolle man sich auf kleinere und mittlere einheimische Betriebe konzentrieren. Nicht erwünscht seien Tankstellen, reine Einzelhandelsbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. Auch Vergnügungsbetriebe, also Gastronomie jeglicher Art, und Hotels sind ausgeschlossen. „Eine kleine Verkaufsfläche für eigene Produkte eines handwerklichen Betriebs wäre aber zulässig“, stellte Bürgermeister Mair klar.
Bereits am 21. Juli hatte Landschaftsarchitektin Andrea Kaiser vom Planungsbüro BEGS dem Haupt- und Finanzausschuss einen ersten Entwurf vorgelegt. Dieser basiert auf dem aktuellen Vorentwurf des Bebauungsplans, der entsprechend der beschlossenen Grundzüge den Bauraum südlich und nördlich der Erschließungsstraße festlegt.
Dieser zeigt, dass im nördlichen Teil des Geländes ein großer Teil der Fläche für das bereits vorhandene Umspannwerk eingeplant werden muss. Im hinteren Bereich sind zudem eine Fläche für E-Ladestationen sowie für ein Schalthaus reserviert. Der südliche Teil soll überwiegend aus Gewerbeflächen bestehen. Bis zu zwölf Meter könne dabei in die Höhe gebaut werden.
Noch seien aber auch einige Voraussetzungen in puncto Umweltschutz zu prüfen und zu erfüllen. Bislang wurde das Grundstück intensiv landwirtschaftlich genutzt, sodass keine wertvollen Lebensräume verloren gehen. „Lediglich das bestehende Feldgehölz im Westen der Landmaschinenwerkstätte ist naturschutzfachlich als höherwertig einzustufen. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung liegt bereits vor“, erläutert Falk.
Umweltfragen müssen
geklärt werden
Gemäß dieser dürfe das Gehölz nur entfernt werden, wenn Ersatz geschaffen wird. An der Süd- und an der Westseite des geplanten Gewerbegebiets sei eine rund acht Meter breite Eingrünung vorgesehen, welche teilweise auch als Ersatz für das entfallende Feldgehölz gelte. Weitere Eingrünungen seien vorgeschrieben.
Und da die Fläche nach dem Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen werden muss, die Ortsrandeingrünung aber nicht ausreiche, werde zudem eine Fläche südöstlich von Eitzing, welche auf dem gemeindlichen Ökokonto eingebucht sei, als Ausgleichsfläche angesetzt. Zur Unterstützung der lokalen Fledermauspopulation soll festgesetzt werden, dass im Bereich der Ortsrandeingrünung ein Turm mit mindestens zwölf geeigneten Fledermauskammern und mindestens 30 dauerhaft nutzbaren Spaltenquartieren errichtet werden muss.
Zufahrt durch
bestehende Werkstatt
Die Zufahrt soll über das Gelände der bereits vorhandenen Landmaschinenwerkstatt geplant werden. „Dazu laufen im Moment Gespräche“, so Regine Falk. Einwände vonseiten der Bevölkerung gegen die Planung seien bislang noch keine bei der Gemeinde eingegangen. Die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit stehe aber noch aus.