Übungsflüge über dem Mangfalltal

von Redaktion

Zwei Eurofighter der Bundeswehr sind am Dienstag, 4. August, gegen 14 Uhr über Feldkirchen-Westerham geflogen. Die Kampfjets nutzten einen Hubschrauber als Übungsziel. Nach Angaben der Bundeswehr flogen die Jets in einer Höhe zwischen 420 und 500 Metern über dem Boden.

Feldkirchen-Westerham – Lautes Donnern und Zischen hat am Dienstag (4. August) so manchen Bürger aus Feldkirchen-Westerham aufgeschreckt, als gegen 14 Uhr zwei Flugzeuge der Bundeswehr über die Gemeinde hinweggeflogen sind. „In dieser Lautstärke, in dieser Intensität habe ich das noch nicht erlebt“, schilderte eine Feldkirchen-Westerhamerin gegenüber dem OVB ihre Eindrücke. „Das war so laut und nah – richtig beängstigend.“ Zumal die beiden Flugzeuge extrem tief über der Wohnbebauung geflogen seien.

Zwei Eurofighter sowie
ein Hubschrauber EC45

Auch in der Facebook-Gruppe „Bürgerforum Feldkirchen-Westerham“ sorgten die Flugbewegungen für Diskussionen unter den Gruppenmitgliedern. Während einige User daran erinnerten, dass derartige Trainingsflüge „früher ganz normal“ gewesen seien, berichtete eine Facebook-Nutzerin, dass für ihre Kinder die Überflüge „spannend und faszinierend“ waren.

Wobei nicht alle Gruppenmitglieder die Flugübungen auf die leichte Schulter nahmen. „Also Leute, mir macht das, man betrachte die angespannte politische Lage, ganz große Angst“, kommentierte etwa ein Gruppenmitglied den Beitrag über die Sichtung der beiden Flugzeuge. Woraufhin wieder ein anderer Nutzer versuchte, das Gruppenmitglied zu beruhigen: „Darum haben wir die. Damit wir keine Angst haben müssen. Und dafür üben die.“

Doch was war da jetzt eigentlich genau am Dienstagnachmittag am Himmel über Feldkirchen-Westerham los? „Die Auswertung der Radardaten vom 4. August gegen 14 Uhr zeigt einen Hubschrauber vom Typ EC45, der von Manching nach Innsbruck flog, sowie zwei Eurofighter des Taktischen Luftgeschwaders 74 aus Neuburg, die den EC45 als langsam fliegendes Ziel insgesamt viermal anflogen“, teilt ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr auf OVB-Anfrage mit. „Dabei erfolgte der erste Anflug oberhalb von Westerham.“ Die weiteren Anflüge hätten weiter westlich stattgefunden. Die Flughöhe der beiden Eurofighter habe nach Angaben des Sprechers zwischen 420 und 500 Metern über Grund gelegen.

Als Gründe für die Übungsflüge führte der Sprecher die „veränderte sicherheitspolitische Lage in Europa“ an, die zur „Re-Fokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung“ geführt habe. „Die Erfüllung des grundgesetzlich verankerten Verteidigungsauftrags der Bundeswehr erfordert zwingend die Verfügbarkeit einsatzbereiter Luftfahrzeugbesatzungen“, so der Sprecher weiter. „Dazu ist ein zielgerichtetes und einsatznahes Training im Ausbildungs- und Übungsflugbetrieb der Streitkräfte notwendig.“ Große Teile der fliegerischen Ausbildung würden zwar mittlerweile im Simulator absolviert, aber: „Die Durchführung von Übungseinsätzen in einem realen Umfeld bleibt unumgänglich, um eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Landes- und Bündnisverteidigung sowie auf internationale Einsätze zur Krisenbewältigung für die Streitkräfte sicherzustellen.“

Wobei der militärische Flugbetrieb nach Angaben des Sprechers grundsätzlich überall in Deutschland zulässig ist, „um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig zu verteilen“. Was aber nicht bedeutet, dass für die Piloten keine Regeln gelten. So gibt es nach Angaben des Sprechers für Kampfflugzeuge eine Mindestflughöhe von 500 Fuß über Grund, was rund 150 Metern entspricht. Bei Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern sind sogar 2.000 Fuß (circa 600 Meter) vorgeschrieben. Hubschrauber hingegen unterliegen keiner Mindestflughöhe und dürfen zudem „nahezu überall“ landen.

Flugplanung auch von
Besiedelung abhängig

Der Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr macht gegenüber dem OVB aber auch deutlich, dass die Bundeswehr bei den Flügen durchaus das Wohlbefinden der Bürger im Auge hat. „Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen“, teilte der Sprecher dazu mit, aber: „Die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen einige Grenzen.“

Bürgerservice rund um militärischen Flugbetrieb

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