Eggstätter Edeka

Vollmacht für den Bürgermeister

von Redaktion

Eggstätt – Ein einstimmiges Ja gab es für die Erteilung einer Vollmacht für Zustimmungsvorbehalte beim städtebaulichen Vertrag zur Realisierung eines Supermarktes. Ein sperriger Begriff, so Geschäftsleiter Johannes Halser, und doch „eine reine Formsache.“ Ein Zustimmungsvorbehalt in einem städtebaulichen Vertrag gibt der Gemeinde das Recht, bestimmte Handlungen oder Weiterverkäufe des Investors vorab zu prüfen und zu genehmigen.

Der Gemeinderat hatte schon im April diesen Jahres den Aufstellungsbeschlüssen zur Realisierung eines neuen Supermarktes östlich der Priener Straße zugestimmt. Nun soll ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabensträger geschlossen werden, so Halser weiter. Dabei wird geregelt sein, dass der Vorhabensträger selbstständig Gutachten und Planungen in Auftrag gibt.

Die Auftragsvergaben des Vorhabenträgers werden von der vorherigen Zustimmung der Gemeinde abhängig gemacht. Um hierbei einen zügigen Ablauf zu gewährleisten, schlage die Verwaltung vor, dass die gemeindliche Zustimmungserfordernis vom Bürgermeister wahrgenommen wird. Bürgermeister Christoph Kraus fügte hinzu, dass er die Gemeinderäte schriftlich informieren werde, „wenn etwas kritisch ist.“

Dem Beschlussvorschlag, Bürgermeister Kraus die Erledigung jeglicher Zustimmungsvorbehalte im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabensträger des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet Supermarkt, östlich Priener Straße/RO 10“ zu übertragen, gab das Gremium daraufhin ohne weitere Nachfragen einstimmig grünes Licht. elk

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