43 Mitarbeiter sind von der Insolvenz betroffen

von Redaktion

Im Schuljahr 2026/2027 wird es an der Real- und Fachoberschule Schloss Brannenburg keinen Unterricht geben

Brannenburg – Das Insolvenzverfahren über die Institut Schloss Brannenburg GmbH soll voraussichtlich Anfang September eröffnet werden. Das teilte der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Harald Schwartz auf Anfrage des OVB mit. Die Betreibergesellschaft der privaten Bildungseinrichtung mit staatlich anerkannten Real- und Fachoberschulen sowie Internat hatte im Juni beim Amtsgericht Rosenheim Insolvenz angemeldet.

„Vorrangige Aufgabe war es, den Schulbetrieb sicherzustellen und ordnungsgemäß zu beenden, sodass Prüfungen stattfinden und den Schülern ihre Zeugnisse ausgehändigt werden konnten“, erklärt Schwartz. Nun gehe es darum, sämtliche erforderlichen Daten zu erheben, um einen vollständigen Überblick über die wirtschaftliche Lage zu gewinnen. Ende August wolle er dem Gericht ein Gutachten vorlegen. Ursache der Insolvenz seien rückläufige Schülerzahlen bei gleichzeitig stark gestiegenen Personal- und Betriebskosten gewesen. Die Einnahmen hätten die Ausgaben nicht mehr decken können.

Fest steht bereits: An der Realschule und der Fachoberschule des Instituts Schloss Brannenburg wird es im Schuljahr 2026/27 keinen Unterricht mehr geben. Das bedeute jedoch nicht zwangsläufig das endgültige Aus für die Privatschule, betont der Insolvenzverwalter. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens könne sich die Möglichkeit ergeben, den Schulbetrieb fortzuführen. Nach seinen Angaben gibt es Interessenten, die die Schule übernehmen möchten. Auch für die Immobilie hätten sich bereits Bewerber gemeldet. „Das Schloss Brannenburg ist allerdings weder Gegenstand des Insolvenzverfahrens noch Teil der Insolvenzmasse“, stellt Schwartz klar.

Von der Insolvenz sind 43 Beschäftigte betroffen, darunter 25 Lehrkräfte. Ihre Löhne und Gehälter sind über das Insolvenzgeld für drei Monate abgesichert. „Der Zeitraum läuft derzeit noch, sodass die Mitarbeiter ihre Bezüge regulär erhalten“, sagt Schwartz. Mit einzelnen Beschäftigten seien Aufhebungsverträge geschlossen worden. Anfang September werde man den verbliebenen Mitarbeitern voraussichtlich kündigen müssen.

Der Ministerialbeauftragte für die oberbayerischen Realschulen Ost stellte bereits im Juni klar: Lehrkräfte an Privatschulen können sich für den staatlichen Realschuldienst bewerben. „Eine Einstellung in den staatlichen Schuldienst ist an die Erfüllung der entsprechenden Einstellungskriterien gebunden“, so Karsten Kundt auf OVB-Anfrage. Eine Teilnahme am Einstellungsverfahren für das Schuljahr 2026/2027 sei aber nicht mehr möglich. Diese wurde bereits im Frühjahr beendet. Kathrin Gerlach

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