Umbau statt Abriss

von Redaktion

Das ehemalige Altenheim in St. Margarethen soll künftig Wohnraum und Gastronomie bieten

Brannenburg – „Endlich geht es voran“, so die einstimmige Meinung der Bauausschussmitglieder im Gemeinderat Brannenburg zum Antrag einer Nutzungsänderung eines Altenwohnheimes mit Gastronomie zu Eigentumswohnungen, Ferienwohnungen, Gastronomie und zugehörigen Angestelltenwohnungen in St. Margarethen. Die Kreisbauabteilung des Landratsamtes Rosenheim lehnte einen vom Bauwerber gewünschten Abriss ab und besteht darauf, dass das Gebäude renoviert wird und die maximal ehemals vorhandene Kubatur aufweist. Daher soll dort nun Wohnraum und Gastronomie entstehen.

Diskussionen um
Bauanträge und Tekturen

Gemeinderat Josip Lackovic (Bündnis 90/Die Grünen) bat um eine Nutzungsfestschreibung der Ferienwohnungen zur Vermeidung einer späteren Umwandlung in Eigentum. Hubert Estner (Christlich-Soziale Union (CSU)) brachte daraufhin die Möglichkeit einer dinglichen Sicherung per Grundbuch ins Spiel. Weiter müssen 25 Stellplätze nachgewiesen werden. Für den Ersten Bürgermeister Christian Zweckstätter ist es sehr wichtig, dass der vorhandene Löschwasserteich wieder nutzbar und für die Einsatzkräfte zugänglich gemacht wird, im besten Fall mit einer fahrzeuggerechten Zuwegung.

Im Ortsteil Thann soll eine Wohneinheit im Erdgeschoss in zwei Einheiten mit Nutzungsänderung einer Einheit in eine Ferienwohnung zur Kurzzeitvermietung geändert werden. Weiter werden im Dachgeschoss drei Dachfenster eingebaut und eine neue Außentreppe soll ins Obergeschoss führen, so die Planungen. Der Gemeinderat erklärte sich einverstanden, wenn für die Ferienwohnung ein eigener Stellplatz nachgewiesen wird. Lisa Buchmann vom Bauamt nahm den Auftrag mit, dass die bestehende Dachterrasse baurechtlich überprüft werden soll, da dies nicht dem „Wunschbild“ der gemeindlichen Bauleitplanung entspräche.

Für erheblich mehr Diskussionsbedarf sorgte die erste Tektur zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses an der Sulzbergstraße. Weitere Inhalte des Antrags waren die Erweiterung des bestehenden Kellergeschosses für den Einbau einer Heizungsanlage, der Anbau eines Erkers im Erdgeschoss und der Anbau eines Aufzuges mit Schleppgaube im Dachgeschoss. Bereits seit dem Jahr 2023 besteht die Auflage, nicht genehmigt durchgeführte Änderungen zu beseitigen.

Gemeinderat Anton Schwaiger (Parteifreie Brannenburger) störte sich an dem vorgelegten Plan, der nach seiner Meinung in den Zeichnungsfarben nicht den Vorgaben des Baugesetzbuches entspricht. So waren rot eingezeichnete Änderungen aus der ehemaligen Planung in ebenfalls roter Farbe ausgekreuzt. Der Bauausschuss lehnte einstimmig den Antrag ab. Es ist die Vorlage eines normengerechten Bauplans notwendig. Zudem sind die angeordneten Rückbaumaßnahmen durchzuführen.

Auch der Antrag auf Vorbescheid für ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten an der Sudelfeldstraße brachte die Diskussionsfreude in Gang. Aufgrund umliegender Denkmäler ist nicht nur das Denkmalamt mit einzubinden; Gemeinderat Josip Lackovic bat zudem aus Immissionsgründen um eine Festschreibung der benachbarten Pferdehaltung im Genehmigungsverfahren.

Bürgermeister Christian Zweckstätter informierte, dass auf dem Friedhof Thann neue Erdgräber entstehen sollen. Außerdem gab er bekannt, dass in einer Verwaltungsstreitsache aus dem Neubaugebiet Sägmühle vor dem Verwaltungsgericht die Klage vom Kläger zurückgezogen wurde. Die Schallschutzwand, die nach Ende der Baumaßnahme hätte beseitigt werden sollen, bleibt bestehen. Ein Abriss kann auch vom Gericht nicht durchgesetzt werden. Außerdem, so Zweckstätter, wirke diese Schutzwand gegen Immissionen aus dem Eisenbahnbetrieb. Für die vorhandene Freifläche versucht der derzeitige Besitzer, eine gewerbliche Nutzung zu generieren.

Neues zum Friedhof
und zur Kneippanlage

An der frisch sanierten Kneippanlage in Thann sind Nachbesserungen am Beckenrand notwendig, die nach Ende der Kneippsaison durchgeführt werden. Da die Gemeinde für den Bauhof seit Längerem nach einer geeigneten Lagerfläche sucht, soll in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erreicht werden, dass am ehemaligen Pistolenschießstand der Standortschießanlage die notwendige Versiegelung mittels einer Teerung durchgeführt werden darf und so eine nutzbare Fläche gewonnen werden kann.

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