Debatte um Fahrradbeauftragten

von Redaktion

Stephanskirchen – Der Gemeindebeauftragte für Fahrradverkehr hat es von Haus aus schwer. Keines der anderen Ämter ist politisch so aufgeladen wie dieses. Und so wird sich Frank Wiens in den vergangenen sieben Jahren nicht nur Freunde gemacht haben. Denn er hat großen Verdienst daran, dass sich die Gemeinde Stephanskirchen vielleicht bald „fahrradfreundliche Kommune“ nennen darf. Bürgerdialog, Fahrradkonzept und Anträge für Fahrradstraßen und Tempo 30 an der Salzburger Straße: Die Liste der Maßnahmen, an denen er zusammen mit der Verwaltung in den vergangenen Jahren gearbeitet hat, um Radfahren sicherer zu machen, ist lang. Und war für alle Beteiligten ein ganzes Stück Arbeit.

Dass Frank Wiens abgewählt wurde und die Wahl stattdessen auf Mitbewerber Matthias Ameiser fiel, war eine demokratische Entscheidung, an der eigentlich nichts auszusetzen sein sollte. Wenn da nicht die Sache mit der Parteizugehörigkeit von Ameiser wäre. Auch wenn er nicht der Erste ist, der als Parteimitglied – in seinem Fall der CSU – den Job des Beauftragten macht, hat es beim Thema Radverkehr doch ein Geschmäckle. Denn in der Vergangenheit waren größtenteils seine Parteikollegen von der CSU die schärfsten Kritiker des Fahrradkonzepts. Und auch der Beifall der AfD-Fraktion nach Ameisers Vorstellung und seinem Bestreben, die Radfahrer auf Umwege zu schicken, ließ erahnen, dass er auf den Zuspruch aus deren Reihen hoffen kann.

Gerade solch polemische Themen zeigen: Gemeindebeauftragte sollten – so wie es Wiens selbst auch während der Wahl angemerkt hatte – unabhängig sein. Ihre Aufgabe ist es, Bindeglied zwischen Bürgern und Gemeinderat zu sein. Individuelle Bedürfnisse zu erkennen, sie zu vermitteln und einen Dialog herzustellen. Aber ohne dabei eine bestimmte Ideologie oder politische Richtung zu begünstigen. Es geht um Sicherheit und aufeinander zugehen.

Matthias Ameiser hat mit seiner Bewerbung nichts falsch gemacht. Er hat seine Sicht der Dinge erklärt, seine Ziele formuliert und die Wahl gewonnen. Die Verwaltung hätte dies in der Gemeindeordnung berücksichtigen können. Schließlich legt sie darin selbst fest, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Bleibt zu hoffen, dass es nun nicht dem Fahrradkonzept an den Kragen geht. Denn es waren nicht die Stephanskirchener Radler, die ihr Kreuz gemacht und entschieden haben, sondern der Gemeinderat. Es stellt sich die Frage: Ist ein Fahrradbeauftragter, der den Leuten zeigen möchte, wo man abseits des Verkehrs sicher radeln kann, am Ende nicht doch ein Autobeauftragter?

Tina.Blum@ovbmedia.de

Artikel 6 von 11