Söchtenau – Die Verkehrssituation in der Lagerhausstraße war Gegenstand der vergangenen Sitzung des Söchtenauer Gemeinderats. Dort wurde aufgrund der Baustelle in Bad Endorf und des damit verbundenen Umleitungsverkehrs zu Testzwecken die verkehrsrechtliche Anordnung „Anlieger frei“ erlassen. Da diese Beschilderung laut dem Zweiten Bürgermeister Lorenz Liegl, welcher die Sitzung leitete, zu viel Unmut führte, beriet sich das Gremium über eine Aufhebung dieser Anordnung.
Nach einer Abwägung von verschiedensten Argumenten für und wider die Beschränkung entschieden sich die Räte einstimmig dafür, dass die Regelung „Anlieger frei“ aufgehoben wird. Hauptargument für die Entscheidung war die Bewertung, dass trotz der verständlichen Wünsche der Anwohner die Benutzung der Straße ein Recht der Allgemeinheit ist. Die Anordnung „Tempo30“ soll aber bestehen bleiben. böp