Bad Endorf regelt Nutzung der Sporthalle neu

von Redaktion

Um künftige Konflikte bei der Belegung zu verhindern, hat der Gemeinderat in Bad Endorf eine neue Sportanlagennutzungssatzung beschlossen. Das Regelwerk soll trotz knapper Kapazitäten für klare Verhältnisse und Rechtssicherheit bei den Vereinen sorgen.

Bad Endorf – „Festlegung einer Sportanlagennutzungssatzung“: Das Wort ist sperrig und klingt nach Bürokratie pur, man vermeint aus diesem Tagesordnungspunkt der vergangenen Bad Endorfer Gemeinderatssitzung geradezu das Wiehern eines Amtsschimmels zu hören. Das aber ist nicht einmal die halbe Wahrheit, denn im Grunde geht es dabei um praktische und höchst alltagsnahe Regelungen.

Von Schulen
und Vereinen genutzt

Ausgangspunkt für diese Satzung ist die Tatsache, dass es sich bei der Sporthalle der Gemeinde in erster Linie um eine Schulturnhalle handelt, die aber gleichwohl für viele Vereinsaktivitäten offen ist. Das Ziel, sie in diesem Sinn den Bürgern umfangreich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen, setzt aber eine öffentlich-rechtliche Satzung als Regularium voraus, wie Bürgermeister Alois Loferer erklärt.

Denn die Halle ist nach den Festlegungen der Gemeindeordnung eben eine „öffentliche Einrichtung“. Schon jetzt ergeben sich Berührungspunkte verschiedener Nutzer, deren Zahl mit dem Abbruch der alten Hauptschulturnhalle steigen wird: Die Kapazitäten der Sporthallen sind dadurch insgesamt verringert, sodass in die Sporthalle weitere Nutzer integriert werden müssen.

Bislang hat man die unterschiedlichen Belange und Bedürfnisse gewissermaßen „auf Zuruf“ organisiert. Das wird mit mehr Nutzern schwieriger und geht auch nur so lange gut, bis zum ersten Mal Unstimmigkeiten auftauchen.

Um Konflikte zu vermeiden, beschloss der Gemeinderat, eine Nutzungssatzung für die Sporthalle und die Freisportanlagen zu erstellen. Sie regelt, welche Einrichtungen gemeint sind, wer sie benutzen darf, wie die Nutzungszeiten gebucht werden können und welche Regeln gelten.

So ist unter anderem festgehalten, welche Aufgaben den Vereinen während und vor allem nach der Nutzung zufallen. Das Ziel ist dabei, klare Regelungen für alle Nutzer zu schaffen. Um es an einem konkreten Beispiel festzumachen: Es muss geregelt sein, wer bei einer winterlichen Veranstaltung dafür zu sorgen hat, dass die Sportstätten, aber auch deren Zuwegungen innerhalb der Halle nicht zu unfallträchtigen Rutschbahnen werden.

Gleiches gilt für die Tatsache, dass Vereine wie die Schützen oder Kegler eigene Einbauten in einer Halle haben, die der Gemeinde gehört: Wem gehört nun was, wer ist wo für den Unterhalt zuständig?

Erst mit der Satzung, die das öffentliche Recht behandelt, eröffnet sich die Möglichkeit, privatrechtliche Vereinbarungen mit einzelnen Nutzern zu schließen und damit alle Fragen zu klären.

Rechtsanwältin Friederike Simons hat die Satzung für die Gemeinde entworfen. Und zwar so, dass sie trotz aller Präzision noch allgemein verständlich ist. Denn nur so schafft sie Klarheit über die Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten für alle Nutzer.

Die Satzung soll, das betonten Bürgermeister Alois Loferer wie Friederike Simons gleichermaßen, also keine „Verbürokratisierung“ bestehender Gepflogenheiten sein. Stattdessen soll sie sicherstellen, dass diese auch in Zukunft eine tragfähige Grundlage bleiben.

Die Satzung ist zudem eine wesentliche Voraussetzung dafür, auch in Zukunft taugliche Belegungspläne erstellen zu können. Auch dann, wenn die Nutzungsansprüche steigen. Salopp gesagt soll vermieden werden, dass es bei der Halle zu „Handtuch-auf-Liegestuhl-Momenten“ kommt: Nutzungswünsche sollen frühzeitig – ein Jahr im Voraus – angemeldet werden. Sie führen aber nicht automatisch zu einer definitiven Belegung.

Über diese wird bei der tatsächlichen Erstellung des Belegungsplanes nach Bedeutung und Relevanz entschieden.

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