Missbrauch der Tochter: Revision erfolglos

von Redaktion

Haftstrafe gegen Vater rechtskräftig

Traunstein – Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Vaters aus Wasserburg wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter sowie wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung bestätigt und damit eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten rechtskräftig gemacht. Wie das Landgericht Traunstein mitteilt, hatte die zweite Jugendkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jacqueline Aßbichler bereits am 14. November 2025 das Urteil gesprochen. Nach den Feststellungen der Kammer missbrauchte der Angeklagte seine leibliche Tochter im Rahmen seines Umgangs im Frühjahr 2022 in mindestens fünf Fällen sexuell. In der ersten Julihälfte 2022 kam es laut Urteil zu weiteren schwerwiegenden sexuellen Übergriffen, die insbesondere die Tatbestände der sexuellen Nötigung und der Vergewaltigung erfüllten.

Umfangreiche Beweisaufnahme

Dem Urteil war eine umfangreiche Beweisaufnahme an insgesamt 14 Verhandlungstagen vorausgegangen. Die besondere Schwierigkeit des Verfahrens lag nach Angaben des Gerichts darin, dass es sich im Wesentlichen um eine klassische „Aussage-gegen-Aussage-Konstellation“ handelte, die vor allem auf den Angaben des geschädigten Kindes beruhte. Ergänzend zur Vernehmung der Geschädigten wurden Zeugen aus dem näheren Umfeld der Tochter gehört und ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt. Die Sachverständige kam in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Aussagen des Mädchens „erlebnisbasiert und daher als glaubhaft zu bewerten sind“. Das Gericht schloss sich dieser Einschätzung an, sah die Schilderungen der Geschädigten als erwiesen an und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten.

Die vom Angeklagten eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 5. August 2026 laut Angaben des Landgerichts als unbegründet verworfen. Der Verurteilte verbüßt die nun rechtskräftig festgestellte Freiheitsstrafe in Strafhaft.

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