Rosenheim – Sein Blick geht ins Nichts. Fast wie versteinert sitzt der Angeklagte auf einem Stuhl, die Hände vor sich auf dem Tisch ineinander verschränkt. Er wirkt ungerührt. Dabei könnte er an diesem Freitagvormittag am Amtsgericht Rosenheim verurteilt werden. Wegen fahrlässiger Körperverletzung. Denn der junge Mann aus dem Landkreis Rosenheim soll für die schweren Verletzungen von Antonia B. verantwortlich sein. Verletzungen, die sie sich in der Silvesternacht 2023 zuzog, als ein Feuerwerkskörper in ihr linkes Auge flog. Ihre Sehkraft ist seitdem stark beeinträchtigt.
Feuerwerksbatterie auf
Straße geworfen?
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, eine Feuerwerksbatterie gezündet und auf die Straße geworfen zu haben, statt sie auf dem Boden abzustellen. Einer der daraus feuernden Körper soll die inzwischen 24-Jährige getroffen haben.
Ob es wirklich so war, soll sich in dem Prozess zeigen. Es ist bereits der dritte Termin, für eine juristisch eigentlich „einfache“ Sache. Ein junger Mann, ein Freund des Angeklagten, ist als Zeuge geladen. Er grinst, als er den Gerichtssaal betritt. Bei der Befragung stellt sich heraus, dass er sich an entscheidende Details nicht mehr erinnern kann. Er sei in der Silvesternacht am Angeklagten „nur vorbeigegangen“, habe die Situation aber nicht weiter beobachtet. Auch auf mehrmalige Nachfragen von Nebenklagevertreter Peter Dürr kann der Zeuge kaum mehr sagen, als dass er sich nicht erinnere – was bei Nebenklägerin Antonia B. für Kopfschütteln sorgt.
Beim vorherigen Verhandlungstermin verlangte Dürr Einsicht in die Versicherungsunterlagen des Angeklagten. Dieser hatte seine Haftpflichtversicherung kontaktiert, nachdem die Familie von Antonia B. zunächst alles darüber regeln wollte. Licht ins Dunkle brachten diese nicht. In den Unterlagen nennt der Angeklagte zwar sich selbst als Unfallverursacher, schildert den Hergang aber anders: „Laut dem Vater der Geschädigten kam es durch eine Batterie dazu, dass die Tochter ins Auge getroffen wurde. Die Batterie stand aber leer, abgeschossen, im Hof.“
Zufriedengeben will sich die Nebenklage damit nicht. Peter Dürr möchte einen Sachverständigen für Pyrotechnik hinzuziehen. Das geht der Richterin aber zu weit. Lange habe sie sich Gedanken gemacht, ob es erforderlich ist. Letztlich sieht sie keinen Grund für einen Sachverständigen.
So bleibt auch nach der Beweisaufnahme unklar, was in jener Nacht genau passierte. „Es steht fest, dass die Nebenklägerin verletzt wurde“, sagt die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Es habe eine lange und ausführliche Beweisaufnahme gegeben, doch letztlich könne in ihren Augen keine Verurteilung erfolgen. Man könne nicht nachweisen, dass der Angeklagte den Unfall fahrlässig verursacht hatte. Sie plädiert auf Freispruch.
Anders sieht Peter Dürr die Situation. Eine zentrale Rolle spielte im Prozess ein Video, das beinahe zeitgleich mit dem Unfall aufgenommen worden war. Allerdings ziehen Nebenklage und Verteidigung daraus unterschiedliche Schlüsse. Dürr sagt, dass das Video den Angeklagten mit einem Objekt in der Hand zeige. Dass der Angeklagte sich selbst in den Unterlagen der Versicherung als Unfallverursacher eintrug, könne man sogar als Geständnis werten.
Die Verteidigung kommt jedoch zu einem anderen Schluss. Als Strafverteidiger Theo Biller zum Plädoyer ansetzt, blickt Antonia B. den Angeklagten direkt an. Der wendet den Blick ab. „Das Video hat bewiesen, dass der Angeklagte es nicht war“, sagt Biller.
Die Vorwürfe gegen seinen Mandanten hätten sich laut Biller nicht bewahrheitet. Im Video sei zu sehen, wie er sich vom Unfallort entfernte. „Es mag sein, dass ein Unglück passiert ist, aber nicht durch meinen Mandanten“, schließt der Verteidiger. Die Vorwürfe seien aus der Luft gegriffen. Deshalb beantragt er Freispruch. Der Angeklagte selbst äußert sich nicht mehr, sagt nur mit rauer Stimme, dass er sich seinem Verteidiger anschließe, und räuspert sich kurz.
„Im Zweifel für
den Angeklagten“
Nach kurzer Bedenkzeit verkündet Richterin Albrecht das Urteil. Sie spricht den Angeklagten frei. Auch jetzt zeigt dieser keinerlei Regung, hört der Richterin allerdings genau zu. „Ich habe lange darüber nachgedacht“, sagt Albrecht. 13 Zeugen habe man insgesamt gehört und das Video mehrmals besprochen. Doch es gelte der Grundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Die Beweisaufnahme habe nicht gereicht, um festzustellen, dass der Angeklagte fahrlässig gehandelt und so den Pyrotechnik-Unfall verursacht habe. Klar sei nur, dass die Geschädigte schwer getroffen wurde. Damit bleibt offen, wer für den Unfall und die Verletzung von Antonia B. verantwortlich ist.