Trans-Bundespolizistin legt Revision gegen Urteil ein

Trotz vorheriger Verständigung ist die verhängte Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten damit nicht rechtskräftig

VON Patricia Huber

Rosenheim/Traunstein – Wirklich gerechnet hatte mit dieser Entscheidung wohl niemand mehr. Vor zehn Tagen, am 6. Oktober, fiel das Urteil gegen eine suspendierte Bundespolizistin aus dem Landkreis Rosenheim. Sie wurde wegen Vergewaltigung und dem Besitz und der Verbreitung von Kinderpornografie zu e

Dienstag, 20. Oktober 2026

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