Neue Pflichten für Freigängerkatzen
Kastration, Kennzeichnung, Registrierung: Ab 1. Februar 2027 gelten die neuen Regeln in den Gemeinden Amerang, Feldkirchen-Westerham, Griesstätt, Pfaffing und Tuntenhausen.
Landkreis erlässt neue Regeln
Landkreis – In fünf Gemeinden im Landkreis Rosenheim müssen Halter ihre Freigängerkatzen künftig kastrieren, kennzeichnen und in einem Haustierregister registrieren lassen. Die Katzenschutzverordnung tritt am 1. Februar 2027 in Amerang, Feldkirchen-Westerham, Griesstätt, Pfaffing und Tuntenhausen in