Zahl der Arbeitsprozesse steigt auf Fünfjahreshoch
An den Arbeitsgerichten mehren sich die Rechtsstreits.
Rosenheim klagt im Vergleich eher selten
Rosenheim – Die Zahl der arbeitsrechtlichen Verfahren an deutschen Arbeitsgerichten hat im vergangenen Jahr ein Fünfjahreshoch erreicht. Wie das Verbraucherportal Allright mitteilt, hat das Portal auf Basis der statistischen Berichte zur Arbeitsgerichtsbarkeit rund 1,78 Millionen erstinstanzlich abgeschlossene Urteilsverfahren seit 2020 ausgewertet. Rosenheim zählt dabei zu den Städten, in denen vergleichsweise selten geklagt wird.
Im Jahr 2025 schlossen Deutschlands Arbeitsgerichte insgesamt 327.119 Urteilsverfahren ab. Bezogen auf die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entspricht das einer Klagedichte von 9,4 Verfahren je 1.000 Beschäftigten. Höher lag dieser Wert zuletzt im Corona-Jahr 2020 mit zehn Klagen je 1.000 Beschäftigten. Den Tiefstwert verzeichnete das Jahr 2022 mit 7,5 Klagen – seither ist die Klagedichte um rund ein Viertel gestiegen.
Die höchste Klagedichte weist, gemessen an der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im jeweiligen Gerichtsbezirk, das Arbeitsgericht Wiesbaden auf: 6.393 abgeschlossene Urteilsverfahren im Jahr 2025 entsprechen 25,1 Klagen pro 1.000 Beschäftigten.
Am anderen Ende der Skala rangiert Frankfurt (Oder) mit einer Klagedichte von 5,7 Verfahren pro 1.000 Beschäftigten als Schlusslicht.
Paul Krusenotto, Rechtsanwalt und Arbeitsrechtsexperte, sieht in der wirtschaftlichen Lage den Haupttreiber der Entwicklung: „Dass die Arbeitsgerichte so viele Urteilsverfahren abschließen wie seit fünf Jahren nicht mehr, überrascht mich nicht unbedingt. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt, viele Unternehmen müssen sparen, bauen Stellen ab oder strukturieren ganze Bereiche neu. Entsprechend viele Beschäftigte sind derzeit mit Kündigungen, Abfindungen oder Aufhebungsverträgen konfrontiert.“
Betroffenen empfiehlt er rasches Handeln: „Wer dagegen vorgehen möchte, hat dafür nämlich nur drei Wochen ab Zugang Zeit. Danach gilt die Kündigung grundsätzlich als wirksam, selbst wenn sie rechtlich angreifbar gewesen wäre. Beschäftigte sollten sie deshalb nicht vorschnell hinnehmen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, denn häufig lässt sich noch etwas erreichen, beispielsweise der Erhalt des Arbeitsplatzes oder eine bessere Abfindung.“ Die Beschäftigtenzahlen stammen aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand 7. September.