Rosenheim – Im Rahmen einer Akteneinsicht war Martin Schmidt (Name von der Redaktion geändert) auf das Dokument gestoßen, das bei seiner Verurteilung weder seinen Verteidigern noch dem Richter vorgelegen hatte. „Es taucht einfach nicht in den Gerichtsakten auf“, bedauert Schmidt. Dabei beweise das Dokument, dass mehr Beteiligte von der Anzeige gegen den betrügerischen Anlageberater gewusst hatten, als bei den Gerichtsverhandlungen angegeben wurde. Beim Landgericht Traunstein reichte Schmidt deshalb durch seinen Anwalt Dr. Markus Frank ein Wiederaufnahmegesuch ein. „Ich bin unschuldig“, beteuert er im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen, „Ich habe kein Dienstgeheimnis verraten.“
Der Fall hatte in den Jahren 2011 für Schlagzeilen gesorgt, als es zur Gerichtsverhandlung gegen Schmidt gekommen war (wir berichteten.) Das Drama begann jedoch schon ein paar Jahre früher. Eine abenteuerlich hohe Rendite von 60 Prozent hatten zwei „Anlageberater“ aus Rosenheim und Bruckmühl Anfang 2006 versprochen, um an das Geld ihrer Mandanten zu kommen. Auch fünf Polizisten hofften auf diese Super-Rendite und investierten fleißig. Der damalige Verkehrspolizist Schmidt war mit 16000 Euro dabei.
Als Ermittlungen gegen die „Anlageberater“ wegen Betrugsverdachts anliefen, habe sich Schmidt unbefugt ins interne Info-System seiner Kripo-Kollegen eingeloggt und seine Informationen an die Verdächtigen weitergegeben, lautete der Vorwurf vor dem Rosenheimer Amtsgericht.
Ein nervenaufreibendes Geduldsspiel begann für Schmidt: In der Hauptverhandlung erklärten die „Anlageberater“, sie könnten sich nicht daran erinnern, von Schmidt gewarnt worden zu sein. Eine Aussage, die im Widerspruch zu den Protokollen ihrer Vernehmungen durch den Staatsschutz stand. Das Amtsgericht Rosenheim hielt den Beamten im Mai 2011 letztendlich für überführt und verhängte neun Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung sowie eine Geldauflage von 4000 Euro. Diese Strafe wollte der Angeklagte, der auf einen Freispruch aus war, nicht akzeptieren. Die Staatsanwaltschaft war mit der Strafe ebenfalls nicht einverstanden, ihr erschien sie zu gering. Beide Seiten zogen in die Berufung. Die Siebte Strafkammer befasste sich im Jahr 2012 am Landgericht Traunstein damit. Dort kam es zu einer Verständigung vor Gericht.
Der Richter habe ihm damals zwei Möglichkeiten zur Wahl gelassen, erinnert sich Schmidt. „Er hat ein mildes Urteil in Aussicht gestellt, wenn nur die Strafe verhandelt würde – oder aber ein ‚vernichtendes‘ Urteil, wenn ich den ganzen Fall wieder verhandeln wollte.“ Nach Rücksprache mit seinem Anwalt, seiner Ehefrau und der Dienstaufsichtsbehörde entschloss sich Schmidt damals, das milde Urteil zu wählen. Die geladenen Zeugen wurden daraufhin entlassen. „Das war mein großer Fehler“, glaubt der Polizist heute. Einer Suspendierung vom Dienst konnte er dadurch nicht entgehen, wie ihm nach eigenen Aussagen von der Dienstaufsichtsbehörde in Aussicht gestellt worden war.
In akribischer Kleinarbeit ist der Familienvater seitdem immer wieder die Umstände durchgegangen, die zu seiner Verurteilung geführt haben. Er glaubt dass nicht alle relevanten Ermittlungsansätze verfolgt wurden. Es sei einseitig ermittelt und ein fehlerhafter Ermittlungsbericht geschrieben worden, ist seinem Wiederaufnahmegesuch zu entnehmen. Ihm liegen schriftliche Erklärungen beteiligter Personen vor, „die im absoluten Gegensatz zu dem stehen, was damals bei der Polizei protokolliert wurde.“
Im Juli 2015 hatte Schmidt schon einmal ein Wiederaufnahmegesuch an die Staatsanwaltschaft gestellt. Über ein Jahr brauchte das Landgericht zur Prüfung. Schließlich wurde der Antrag drei Tage vor Weihnachten 2016 abgelehnt. Eine sofortige Beschwerde, die Schmidt gegen diesen Beschluss einreichte, wurde von den Richtern am Landgericht innerhalb von drei Wochen verworfen.
Zusätzlich schickte er zwei Dienstaufsichtsbeschwerden an Polizeipräsident Robert Kopp, den Leiter des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd. Darin machte er im April dieses Jahres auf eine „eklatante Verletzung der Dienstpflicht und auf Zeugenbeeinflussung“ durch zwei Ermittler in seinem Fall aufmerksam. „Diese Dienstaufsichtsbeschwerden nehmen derzeit ihren verwaltungstechnischen Weg“, bestätigte Polizeipressesprecher Andreas Guske.
Jetzt setzt Schmidt all seine Hoffnungen in das neue Wiederaufnahmegesuch. Sein Anwalt verweist in dem Antrag auf mehrere Ungereimtheiten, die die damaligen Ermittlungsergebnisse in Frage stellen würden. „Diese neuen Erkenntnisse sprechen gegen eine Weitergabe eines Dienstgeheimnisses durch Herrn Schmidt, was dann zu einer vollkommen anderen Beweiswürdigung führen muss und in der Folge zu einem Freispruch“, steht dort an mehreren Stellen zu lesen.
Das Landgericht Traunstein prüft derzeit das Wiederaufnahmegesuch.