Traunstein/Rosenheim – Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verhängte gegen den 25-jährigen Haupttäter wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in zwei Fällen eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Der 29-jährige Geldabholer und Fahrer erhielt dreieinhalb Jahre Haft.
Es war die Strafanzeige einer 69-jährigen Geschädigten aus Rosenheim, die die Polizei auf die Spur der Betrüger brachte. 120000 Euro hatte die Frau damals verloren. Es war zwei Tage vor Weihnachten, als bei ihr ein Unbekannter, getarnt als „Polizeibeamter Schwarz“, anrief. In der Stadt habe es damals eine Einbruchsserie gegeben, mit Einbrüchen in Happing und Aisingerwies, erinnerte sich die Geschädigte als Zeugin vor Gericht. Der Anrufer gab vor, sie vor Schaden schützen zu wollen. Die Rosenheimerin schöpfte keinen Verdacht und berichtete ihm von ihren teuren Uhren und einem siebenstelligen Betrag auf der Bank.
Der falsche Polizist gab ihr daraufhin Anweisungen, die sie alle befolgte: Weisungsgemäß hob sie 70000 Euro vom Konto ab. Per Handy informierte sie darüber den Anrufer. Am nächsten Abend gegen 22 Uhr kündigte der Täter an, er werde die Wertsachen sicher verwahren. Wie gefordert, deponierte die Frau das ganze Geld und Uhren im Wert von 50000 Euro im Kofferraum ihres Autos. Danach legte sie den Fahrzeugschlüssel auf einen Vorderreifen. Währenddessen durfte die Frau das Telefonat nicht beenden. In den frühen Morgenstunden des Heiligen Abends, zwischen 2 und 3 Uhr, holte einer der Angeklagten das Geld und die Uhren aus dem Auto, während der andere als Mittelsmann zwischen der Geschädigten und dem Abholer am Telefon blieb.
Später konnte die Polizei diese beiden Männer als Mitglieder einer Bande identifizieren. Der 29-Jährige und ein 25-jähriger Grieche hatten damals zusammengearbeitet. Doch nicht nur da.
Einen Mann in Baden-Württemberg hatten sie mit der gleichen Masche um rund 440000 Euro erleichtert. Dieser Fall ereignete sich in Asperg in Baden-Württemberg. Dort meldete sich bei einem inzwischen 85-Jährigen am 25. Januar 2017 ein angeblicher „Kriminalhauptkommissar Bach“. Wieder hieß es, Einbrecher seien ins Netz gegangen, ein Zettel mit der Anschrift des alten Herrn gefunden worden. Geschickte Fragen brachten den späteren Geschädigten dazu, von seinem Bargeld im Haus zu berichten – über 300000 Euro. Der falsche Polizist verband das Opfer mit einem falschen „Oberstaatsanwalt Bader“. Der erklärte, er habe mit einem Richter gesprochen. Das Geld sei sicherzustellen.
Zwischendurch war auch noch ein falscher SEK-Beamter, angeblich gerade im Einsatz gegen die Einbrecher, in das Dauertelefonat eingeschaltet. Der bis heute unbekannte Anrufer wies den 85-Jährigen an, die gesamten 320000 Euro in eine Geldkassette zu legen und diese einem in die Ermittlungen eingebundenen „rumänischen Kollegen“ zu übergeben.
Gegen 22 Uhr fuhren die beiden Betrüger zu dem Anwesen des alten Mannes. Der 29-Jährige wartete im Wagen, während der 25-Jährige ins Haus ging und unter Nennung eines von dem Anrufer erhaltenen Codeworts den Geldbehälter in Empfang nahm. Die Beute übergaben sie weiteren, bisher unbekannten Mittätern.
Bei dem über vier Stunden dauernden Telefonat mit „Oberstaatsanwalt Bader“ sollte der 85-Jährige seine Münzsammlung zur Sicherstellung vorbereiten. Der Sammler verstaute 16 Goldmünzen und rund 1000 Silber-, Kupfer- und Nickelmünzen in verschiedenen Behältnissen. Auch diese Sammlung ließen sich die Angeklagten aushändigen.
Die Taten, die unter Fachleuten als „Legendenbetrug“ bezeichnet werden, so war vor Gericht zu hören, konnten durch die Auswertung von Telefondaten und durch verdeckte Überwachungsmaßnahmen aufgeklärt werden. In dem Prozess hatte der 25-Jährige seine niedrigere Freiheitsstrafe vor allem seinem Geständnis zu verdanken, obwohl er eigentlich den erheblicheren Tatanteil hatte und den 29-Jährigen als Fahrer angeheuert hatte.