Rosenheim – Sein wenig vorbildliches Verhalten in Bezug auf das Rauchverbot in den Zelten bescherte einem jungen Bad Feilnbacher ein Wiesnverbot. Trotz mehrfacher Aufforderung durch den Sicherheitsdienst zündete sich der 22-Jährige immer wieder eine Zigarette an und musste schließlich aus dem Zelt begleitet werden. Mit dem Wiesnverbot nahm es der Mann ebenso wenig genau wie mit dem Rauchverbot. Kurz darauf war der Raucher wieder auf dem Festgelände und sicherte sich durch seine Uneinsichtigkeit eine Übernachtung bei der Rosenheimer Polizei.
Zu vorgerückter Stunde spielte auch das leidige Thema „Wildbieseln“ wieder eine Rolle. Obwohl im Umfeld des Herbstfestes zahlreiche Toilettenanlagen betrieben werden, verrichtete ein 50-jähriger Münchner seine Notdurft im Flötzinger-Biergarten. Die wenigen Meter zur Toilette hätten dem Mann gute 100 Euro gespart. So hoch fällt der Bußgeldbescheid aus, den er wegen seines Verhaltens erhält.
Das richtige Auge hatten Beamte der Wiesnwache bei der Kontrolle eines 61-jährigen Rosenheimers. Eine Überprüfung ergab, dass der Mann aufgrund einer nicht bezahlten Verkehrsstraftat mittels Haftbefehl gesucht wurde.re