Streit um Standabsage

von Redaktion

Kundgebung rechtlich höher zu bewerten

Rosenheim – Die AfD darf in Sichtweite des Merkel-Auftritts eine Kundgebung veranstalten, die SPD jedoch nicht einmal einen Infostand aufbauen: Das ärgert die Rosenheimer Sozialdemokraten. In einer Pressemitteilung kritisieren sie die Tatsache, dass die Stadt die Genehmigung für einen SPD-Wahlkampfstand am Ludwigsplatz kurzfristig zurückgenommen hatte. Die Stadt nennt als Grund eine am Donnerstag stattgefundene Begehung mit der Polizei. Dabei habe sich herausgestellt, dass die Fläche am Ludwigsplatz für Polizei- und Pressefahrzeuge freigehalten werden müsse. Dort habe tatsächlich jedoch kaum jemand geparkt, betont die SPD.

Dass die AfD ihre Kundgebung in Sichtweite der CDU- Chefin – rund 2500 hörten Merkel zu – durchführen durfte, liege an der Veranstaltungsform, so die Stadt: Die AfD habe eine Gegenkundgebung angemeldet, bei der eine Einwirkung auf die Veranstaltung, gegen die sich der Protest richte, möglich sein müsse. Eine solche Veranstaltung nach dem grundrechtlich geschützten Versammlungsrecht werde höher bewertet als eine Infoveranstaltung nach dem Bayerischen Straßen- und Wegerecht, wie sie die SPD geplant habe. duc

Artikel 3 von 11