Wasserburg/Bad Aibling – Auslöser des Problems ist die neue Gebührenordnung für Hebammen, die am 1. Januar 2018 auf der Basis eines Schiedsspruchs in Kraft tritt (wir berichteten). Ab diesem Zeitpunkt dürfen Beleghebammen nur noch maximal zwei Frauen gleichzeitig im Kreißsaal betreuen und können im Gegensatz zur bisherigen Praxis nicht mehr selbst bestimmen, wann sie das Hinzuziehen einer in Bereitschaft befindlichen Kollegin für notwendig erachten.
In ihrem Brief, den sie unter anderem an Ministerpräsident Horst Seehofer und Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml sowie an Peter Lenz, den Geschäftsführer des Romed-Klinikverbundes, geschrieben haben, beklagen die in Wasserburg tätigen Hebammen – zehn an der Zahl, davon acht in der Geburtshilfe –, dass eine diensthabende Hebamme dadurch eine deutlich geringere Verdienstmöglichkeit habe. Die Bereitschaftshebamme wiederum, die für ihre Bereitschaft kein Geld erhalte, müsse dagegen viel öfter ins Krankenhaus kommen – oftmals nur für die kurze Betreuung einer Patientin. Und das möglicherweise mehrmals am Tag und in der Nacht. Das führe zu einem erhöhten Hebammenbedarf, der bereits jetzt kaum gedeckt werden könne, schlägt das Wasserburger Team Alarm. Außerdem weisen die Unterzeichner des Briefes darauf hin, dass die Vergütung der klinischen Geburtshilfe für sie um sieben Prozent sinkt.
Der Hebammenverband prüft derzeit eine Klage gegen die Neuregelung und sieht in ihr einen Angriff der Krankenkassen auf das Belegsystem. Das leiten die in Wasserburg tätigen Geburtshelferinnen auch von der Tatsache ab, dass im Gegensatz zu den neuen Bedingungen für freiberufliche Kräfte eine im Angestelltenverhältnis in einer Klinik tätige Hebamme drei bis vier Gebärende gleichzeitig betreuen darf. „Wie der Schiedsspruch konkret umzusetzen ist, ist derzeit noch offen. Ob es Übergangsregelungen aufgrund der sehr kurzen zeitlichen Vorgaben gibt, ist ebenfalls noch unklar“, sagt Erika Diller, Sprecherin der Hebammen am Krankenhaus Wasserburg.
In einer Stellungnahme führt Romed-Geschäftsführer Peter Lenz zwar aus, dass der Klinikverbund einen „erhöhten Hebammenbedarf“ nicht decken kann, die Gefahr, dass die Geburtshilfe in Wasserburg geschlossen werden muss, sieht er zumindest kurzfristig nicht. Gänzlich ausschließen kann er ein solches Szenario zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht. „Klarzustellen ist, dass eine Gefährdung des Standortes erst dann gegeben wäre, wenn der Schiedsstellenspruch fortbestünde und es nicht gelänge, sachgerechte standortbezogene Lösungen zu finden“. Um solche Lösungen zu finden, gebe es Gespräche zwischen Hebammen, Ärzten und Geschäftsleitung. Im Rahmen der wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten werde der Klinikverbund seinen Beitrag leisten, um die Geburtshilfe in Wasserburg aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln, betont Lenz. Im Vergleich zu Bad Aibling habe man in Wasserburg „eine klar unterschiedliche Situation“, In der Kurstadt hätten personelle Engpässe die Hebammen zur Beendigung ihrer Tätigkeit gezwungen. Die Geschäftsleitung arbeite aber an Konzepten, um auch in Bad Aibling die Geburtshilfe wieder anbieten zu können, versichert der Geschäftsführer. Aber: „Die Aufgabe ist schwierig und wird durch diesen Schiedsspruch weiter erschwert“, so Lenz.
Dr. Martin Heindl, Chefarzt der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Romed-Klinik Wasserburg, sieht jetzt auch die Politik gefordert. Sie müsse sich zum Wohle der werdenden Mütter für eine Änderung der Regelungen einsetzen. „Es wäre bedauerlich, wenn die wohnortnahe Versorgung, die bisher in Wasserburg gut funktioniert und gut angenommen wird, durch solche Entscheidungen angegriffen wird“, betont Heindl.