Fast vier Jahre Haft für Schleuser

49 Leute in zwei Kleintransportern

von Redaktion

Flüchtlinge an der A8 bei Bernau abgeladen – Weitere Migranten irrten durch Raubling

Traunstein/Bernau/Raubling – Weit über 100 Flüchtlinge in drei Gruppen aus Syrien, Iran, Irak und Afghanistan gelangten im Juli 2015 mit Hilfe eines 42-Jährigen aus Bremerhaven über eine Schleuserorganisation nach Bayern. Den türkischen Staatsangehörigen, bekannt als „rechte Hand“ eines Schleuserbosses in Budapest, schickte die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs gestern für drei Jahre und neun Monate hinter Gitter – wegen dreifachen gewerbsmäßigen und das Leben der Flüchtlinge gefährdenden illegalen Einschleusens. Außerdem muss der 42-Jährige dem Staat die 1500 Euro „Gewinn“ aus den Straftaten zurückerstatten.

Ungewöhnlicherweise hatte sich der achtfach vorgeahndete Angeklagte selbst der deutschen Justiz gestellt. Er hatte aus der Türkei vor etwa einem halben Jahr seinen Verteidiger, Manar Taleb aus Bremerhaven, angerufen – weil er sich von der kriminellen Schleuserei distanzieren und zurück nach Norddeutschland wollte, wo er viele Jahre gelebt hatte.

Er hatte wenig gearbeitet in der Vergangenheit, bezog Hartz IV und verdiente sich als Fußballtrainer was dazu. Aus Geldknappheit heraus wurde er dann Schleuser. Er schloss sich einer großen Gruppe an, die von Budapest aus Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern Richtung Bundesrepublik schaffte.

Die Organisation ging arbeitsteilig vor. Der Angeklagte reiste Schleuserfahrzeugen als „Scout“ voraus und warnte zum Beispiel vor Polizeikontrollen. Er war für das Einteilen der Schleuserfahrer zuständig sowie für das Belegen der Kleintransporter mit Flüchtlingen.

Der 42-Jährige saß als einer der letzten Schleuser der besagten Organisation auf der Anklagebank. Viele Täter kassierten bereits, auch in Traunstein, hohe Freiheitsstrafen.

Die Anklage von Staatsanwalt Thomas Wüst listete drei Touren auf. Die erste mit 34 Afghanen und zwei Irakern in vier Kleintransportern endete am 1. Juli 2015 an der Bundesstraße B 12 in Höhe der Anschlussstelle Pocking.

In nur zwei Transportern wurden 49 syrische, iranische und afghanische Personen gepfercht, die am frühen Morgen des 28. Juli 2015 den ehemaligen Grenzübergang Bad Reichenhall-Autobahn passierten. Gegen 5.30 Uhr wurden die Flüchtlinge an der Autobahn A8 zwischen den Anschlussstellen Felden und Bernau entdeckt. Ebenfalls über A8 gelangten am 31. Juli 2015 morgens 31 afghanische Flüchtlinge, darunter zwei Kleinkinder, nach Bayern. Die Gruppe wurde später aufgegriffen, als sie in Raubling umherirrte. Der 42-Jährige wurde für jede der Scout-Fahrten mit 500 Euro entlohnt, wie er vor Gericht angab.

Nach einem Rechtsgespräch zwischen den Prozessbeteiligten und Einstellen eines Komplexes aus der Anklage stellte das Gericht gestern im Falle eines Geständnisses eine Freiheitsstrafe zwischen dreieinhalb und vier Jahren in Aussicht. Staatsanwalt Thomas Wüst würdigte unter anderem das – wenn auch späte – Geständnis des 42-Jährigen strafmildernd. Strafschärfend seien die Vorstrafen quer durch das Strafgesetzbuch und seine Rolle innerhalb der Organisation zu werten.

Vier Jahre Freiheitsstrafe sowie die Einziehung von 1500 Euro Wertersatz seien angemessen. „Der Angeklagte bereut die Taten. Er hat die Organisation freiwillig und frühzeitig verlassen“, argumentierte Verteidiger Manar Taleb und bat um „Milde“.

Der 42-Jährige beteuerte im „letzten Wort“: „Mein menschliches Versagen tut mir leid. Ich habe mich von dem Ganzen distanziert.“

Im Urteil führte Vorsitzender Richter Erich Fuchs aus, der Angeklagte habe viele Personen auf der Ladefläche von Kleintransportern verteilt. Völlig ungesichert seien sie, etwa im Fall starken Bremsens, der Gefahr schwerster Verletzungen ausgesetzt gewesen.

Richter: „Menschen bedenkenlos in Transporter gepfercht“

Das Geständnis sei von hohem Wert. Er habe versucht, Aufklärungshilfe zu leisten und sich selbst gestellt. Dem stehe die Vielzahl der geschleusten Personen entgegen, „die bedenkenlos in Transporter gepfercht wurden“. Die verhängte Freiheitsstrafe passe in das System der Mittäter, schloss der Vorsitzende Richter. kd

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