Traunstein/Wasserburg/ Rosenheim – Ein psychisch kranker Mann (31) warf auf dem Gelände des Inn-Salzach-Klinikums in Gabersee eine Glasflasche auf eine Patientin, verfehlte sie aber glücklicherweise. Bei einer Polizeikontrolle in Rosenheim schleuderte er Jacke und Rucksack auf die stark befahrene Straße. Auf der Dienststelle trat der 31-Jährige gegen einen Polizisten, streifte aber nur leicht dessen Schienbein.
Diese Delikte brachten den 31-Jährigen ans Landgericht Traunstein. Letztlich wies das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung zurück.
Eine Pflegerin des Bezirksklinikums hatte die Inspektion Wasserburg am 24. April 2017 abends über den ungebetenen Besucher informiert. Der hatte sich die Sirupflasche aus der Tasche der Patientin geschnappt. Als die Frau ihr Eigentum zurückforderte, schleuderte der 31-Jährige den Glasbehälter in ihre Richtung. Die Flasche zerschellte am Boden.
Zwei Tage später hielt sich der Beschuldigte vormittags auf dem Gehweg der Hubertusstraße in Rosenheim auf. Einer Polizeistreife kam er komisch vor. Die Beamten wollten den Mann kontrollieren. Der 31-Jährige geriet in Rage, schrie um Hilfe, schleuderte seine Papiere zu Boden, dann seine Jacke und seinen Rucksack mit Wurstsemmeln auf die Straße.
Ein Skoda-Fahrer musste abbremsen, um dem Rucksack auszuweichen. Sicherheitshalber nahmen die Beamten den Werfer vorläufig fest. Dagegen wehrte sich der Mann, wenn auch nicht aktiv. Auf der Wache wollte er nicht in die Arrestzelle.
Der Sachverständige Dr. Robert Steinhuber von der psychiatrischen Abteilung an der Justizvollzugsanstalt Straubing sah die Voraussetzungen für Unterbringung des ob einer schizophrenen Erkrankung schuldunfähigen 31-Jährigen in der Psychiatrie für nicht erfüllt an. Derzeit gehe von dem Beschuldigten keine Gefahr aus. Vorsitzender Richter Dr. Jürgen Zenkel hakte nach: „Wenn er die Medikamente absetzt, was dann?“ Der Gutachter nannte keine konkrete Prognose.
Staatsanwalt Dr. Simon Möbius plädierte, die Unterbringung in der Psychiatrie zur Bewährung auszusetzen. Durch die Behandlung während der einstweiligen Unterbringung hätten sich die Krankheitssymptome gebessert. Sie könnten aber wieder auftreten, habe der Sachverständige erklärt. Der Verteidiger, Jörg Zürner aus Mühldorf, lehnte eine Unterbringung ab. Sachverhalt und Motiv des Flaschenwurfs seien nicht aufzuklären, Verletzungsvorsatz nicht nachzuweisen. Bei der Sache mit dem Rucksack sei der nicht vorbestrafte 31-Jährige mit dem Rücken zur Straße gestanden, habe nicht sehen können, wohin der fliege.
Richter Zenkel begründete im Urteil, erhebliche Straftaten lägen nicht vor. Der Rucksackwurf auf die Straße sei „kein verkehrsfeindlicher Eingriff“ gewesen. Die Polizeikontrolle habe den 31-Jährigen aufgeregt. Er habe den Rucksack weggeschmissen – aber nicht absichtlich auf die Straße.
Der 31-Jährige leide seit Jahren unter seiner Krankheit. Nie aber sei er wegen einer Straftat verurteilt worden, betonte Dr. Zenkel. Ein ganz anderes Problem sei: „Der Beschuldigte ist krank. Er braucht eine Behandlung – nicht, weil er andere gefährdet, sondern sich selbst.“ Der Vorsitzende Richter appellierte an den 31-Jährigen, freiwillig zurück in ein psychiatrisches Krankenhaus zu gehen und sich behandeln zu lassen. kd