Nach tragischem Unfalltod von zwei jungen Frauen vom Samerberg

Prozess überraschend geplatzt

von Redaktion

Warum mussten zwei junge Frauen vom Samerberg sterben? Diese Frage bleibt wohl noch länger unbeantwortet. Das Schöffengericht Rosenheim hat den Prozess um das tödliche Überholmanöver gestern platzen lassen.

Rosenheim – Der Hauptgrund: Der erkrankte Hauptangeklagte, der im abgetrennten Verfahren gegen einen jungen Kolbermoorer als Zeuge gehört werden sollte, erschien nicht. Er berief sich auf sein Aussageverweigerungsrecht. So setzte das Schöffengericht den Prozess bis zur Klärung des Gesundheitszustands des Ulmers auf unbestimmte Zeit aus.

Auch am zweiten Verhandlungstag war das Interesse groß. Der Sitzungssaal des Amtsgerichts war voll. Viele Samerberger und Bekannte waren gekommen, um den Familien der Unfallopfer beizustehen. Nach wie vor sind die Menschen erschüttert.

Der tragische Verkehrsunfall auf der Miesbacher Straße hatte am 20. November 2016 das Leben zweier junger Samerbergerinnen gefordert. Zwei weitere Personen wurden schwerverletzt. Der Fahrer des Unfallgolfs und der Kolbermoorer BMW-Fahrer sollten sich wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor dem Rosenheimer Schöffengericht verantworten.

Aufgrund der wohl längeren Erkrankung des Ulmers war das Verfahren gegen ihn im Vorfeld abgetrennt worden. Laut Richter Christian Merkel hat jeder Angeklagte das Recht auf eine schnelle Verhandlung. Zudem gelte die Unschuldsvermutung, bis das Gegenteil bewiesen sei. Mit der Erkrankung des Hauptangeklagten sei dies nicht absehbar gewesen. Die Folgen für den Kolbermoorer seien schwerwiegend, unter anderem sei ihm kurz nach dem Unfall der Führerschein entzogen worden.

Laut Anklage wird der Kolbermoorer beschuldigt, einem Ulmer (23), der auf der Miesbacher Straße in Rosenheim mit seinem VW Golf zum Überholen angesetzt hatte, keinen Platz zum Einscheren gelassen zu haben. Der Ulmer war frontal in den Nissan einer Samerbergerin (21) geprallt. Die junge Frau starb noch am Unfallort. Ihre Mitfahrerin (15) erlag Stunden später im Krankenhaus ihren Verletzungen. Zwei Beifahrerinnen (20) und (41) erlitten schwerste Verletzungen. Der Angeklagte und ein Zeuge, der mit seinem Wagen dahinter fuhr, machten bisher keine Angaben.

Drei weitere Zeugen – die beiden Mitfahrer der überholten BMWs und die Beifahrerin des Ulmers, hatten am ersten Prozesstag ausgesagt. Anhand dieser Zeugenaussagen hatten sich keine eindeutigen Hinweise darauf ergeben, dass sich der Golf und der BMW ein Rennen geliefert haben könnten.

Am zweiten Prozesstag sollte der Hauptangeklagte als Zeuge gehört werden. Doch der Ulmer ließ das Gericht abblitzen. Für Christian Schluttenhofer und Wilhelm Graue, die Vertreter der Angehörigen der Unfallopfer als Nebenkläger, war dies nicht hinnehmbar. Sie verwiesen auf die Erscheinungspflicht und erhofften sich vom Zeugen einen Beitrag zur Wahrheitsfindung.

Das Gericht hatte vorläufig auf ein Erscheinen verzichtet, kam aber im Verlauf der Beweisaufnahme auch zu der Überzeugung, dass es ohne die Aussage des Ulmers nicht geht. Ausschlaggebend war unter anderem die Aussage einer 52-jährigen Flintsbacherin, die die beiden Angeklagten schwer belastete. Demnach waren die beiden Fahrer mit hohem Tempo unterwegs. Ihr waren der Golf und der BMW kurz vor dem Unfall an einer Ampel aufgefallen. Möglicherweise könne noch ein weiterer dunkler BMW dahinter gefahren sein.

Dabei hätten Golf und BMW den Eindruck gemacht, „als ob die sich keinen Meter schenken wollten“. Der BMW habe sie nach der Ampel sogar beim Einscheren geschnitten. Im weiteren Verlauf habe sie beobachtet, wie die beiden Fahrzeuge ihre Fahrt nebeneinander fortgesetzt hätten.

Dramatisch war die Aussage der 20-Jährigen, die bei dem Unfall ihre Schwester (15) und ihre beste Freundin verloren hat. Sie war Beifahrerin im Nissan und ist bis heute psychisch und physisch von den Ereignissen und den Unfallfolgen gezeichnet. Sie stellte unter Tränen fest, dass sie keine Erinnerungen mehr an den Unfall habe.

Mutter von Opfer unter Tränen: „Das stinkt zum Himmel“

„Es ist ein Wunder, dass sie das überlebt hat“, sagte ihre Mutter unter Tränen. „Meine Tochter hatte ein schweres Schädelhirntrauma, 13 Knochenbrüche und eine pulverisierte Nase. Beinahe hätte ich meine beiden Kinder verloren, meine Familie ist kaputt, und keiner will die Verantwortung übernehmen – das stinkt zum Himmel.“

Ein Gutachten soll nun klären, wann der 23-jährige Hauptangeklagte wieder verhandlungsfähig ist. Dann sollen die beiden Verfahren wieder miteinander verbunden und der Prozess neu aufgerollt werden.

Bis dahin wurde der Führerscheinentzug aufgehoben. Der Kolbermoorer bekam seine Fahrerlaubnis vorläufig zurück.

Artikel 4 von 11