Nußdorf – Alarm hatte eine Radfahrerin geschlagen, die gegen 6.40 Uhr flussaufwärts unterwegs war und das herrenlose Rad entdeckte. Nachdem sie im Umkreis des Fundortes keinen Besitzer des Vehikels entdecken konnte und ein tragisches Geschehen nicht ausgeschlossen war, alarmierte die Frau die Polizei. Die stand zunächst ebenfalls vor einem Rätsel und entschloss sich nach Auskunft der Inspektion Brannenburg zu einer „umfangreichen Suchaktion“. Dazu Pressesprecher Stefan Sonntag vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd: „Wir konnten nichts ausschließen. Ein Unfall lag ebenso im Bereich des Möglichen wie ein Suizid oder ein Verbrechen.“
Neben zahlreichen Kräften der Wasserwacht wurden die Feuerwehren Nußdorf, Kiefersfelden und Rosenheim alarmiert, die laut Kreisbrandrat Richard Schrank mit rund 35 Helfern und zwei Booten anrückten. Die Suchaktion habe gegen 9 Uhr begonnen. „Der Inn wurde weitläufig abgesucht, letztlich ohne Ergebnis“, so Schrank. Und dies, obwohl die Wasserwacht auch mit Sonartechnik gearbeitet und ein Polizeihubschrauber mit Wärmebildkamera das Einsatzgebiet mehrmals überflogen habe. Gegen Mittag wurde die Aktion laut Schrank dann eingestellt. Auch deshalb, weil es eindeutige Anzeichen dafür gab, dass das Fahrrad schon länger an der Fundstelle gelegen sein musste. „Der Sattel war mit Tau belegt“, nannte Schrank ein entscheidendes Kriterium, welches den Hilfskräften signalisiert, nicht von einem Geschehen ausgehen zu müssen, das sich erst kurz vor dem Notruf ereignet haben könnte.
Während die Polizei auch nach Abbruch der Aktion weitere Recherchen anstellte, um den Verbleib des 21-Jährigen zu klären, löste sich das Rätsel am Nachmittag von selbst. Der junge Mann kam zur Fundstelle und wollte sein Rad wieder abholen. Wie es gestern Abend nach dem letzten Ermittlungsstand den Anschein hatte, setzte er sich angetrunken auf den Drahtesel und verlor dann einfach die Lust zum Weiterfahren. Also legte er Rad und Rucksack kurzerhand am Inndamm ab, um sich eine Schlafgelegenheit zu suchen. Dass er mit diesem Verhalten eine so umfangreiche Suchaktion auslösen könnte, hatte der junge Mann dabei nicht bedacht. Für die Kosten der Aktion muss er wohl nicht aufkommen. „Er hat den Einsatz ja nicht böswillig verursacht“, so Stefan Sonntag. Und sein Radl abzulegen, das sei halt nun mal erlaubt.