Halfing/München – Handelt es sich bei der Verbindungsstraße zwischen Halfing und dem Ortsteil Egg um eine für Autofahrer gefährliche Strecke, die unbedingt durch eine Geschwindigkeitsbegrenzung entschärft werden sollte? Diese Frage wird am morgigen Mittwoch ab 10.30 Uhr das Bayerische Verwaltungsgericht in München beantworten.
Denn die Gemeinde Halfing hatte trotz Widerspruchs der Polizeiinspektion Prien Tempolimitschilder an der Strecke aufgestellt und diese auch auf Anordnung der Aufsichtsbehörden nicht entfernt. Im Gegenzug reichte die Kommune auf Beschluss des Gemeinderats Klage gegen die Anordnung ein, die Schilder zu entfernen (wir berichteten).
Die Gemeinde sieht sich nach Angaben von Bürgermeister Peter Böck im Recht, schließlich „habe der Gemeinderat nicht unüberlegt, sondern nach reiflicher Abwägung“ die Entscheidung für das Tempolimit gefällt.
Sollte sich die Kommune vor der 23. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts durchsetzen, glaubt Böck sogar an eine „wegweisende“ Entscheidung für andere Städte und Gemeinden. Wie beispielsweise für Aschau: Dort hob der Gemeinderat Ende 2016 ein bereits beschlossenes Tempolimit wieder auf, nachdem die Polizei ihr Veto dagegen eingelegt hatte. mw