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…Landratsamtes Rosenheim sowie der Regierung von Oberbayern, die Tempolimitschilder wieder zu entfernen (siehe Kasten), letztlich die kommunale Selbstverwaltung aushebeln würde. „Zunächst wird den Gemeinden eine Kompetenz übertragen. Wenn eine Fachbehörde dann anderer Meinung ist, setzen wir uns selbstverständlich damit auseinander.“ Allerdings könne es nach Einschätzung Böcks nicht sein, „dass das Landratsamt am Ende sagt: ,Ihr dürft nur das machen, was wir wollen.‘“ Eine Argumentation, die Halfings Anwältin Kerstin Funk vehement unterstrich: „Eine mögliche Ermessensentscheidung wird durch dieses Eingreifen des Freistaats den Gemeinden völlig genommen.“
Dieser Sichtweise wollte Wolff, der in den Akten keine Belege für eine Gefährlichkeit der Strecke gefunden hatte, nicht folgen. Er riet der Gemeinde, erneut mit dem Landratsamt in Kontakt zu treten und einen Kompromiss zu suchen, beispielsweise ein auf ein Teilstück begrenztes Tempolimit. Ein Ratschlag, der demnächst im Halfinger Gemeinderat diskutiert wird, zumal Böck mehrfach betonte, „dass die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde, Polizei und Aufsichtsbehörden in mindestens 95 Prozent der Fälle völlig unproblematisch ist“.
Allerdings ist für die Kommune auch das Fortschreiten auf dem Klageweg keinesfalls ausgeschlossen. Anwältin Funke hatte noch während der Sitzung die Zulassung der Berufung beantragt. Sollte das Verwaltungsgericht diese verweigern, könnte die Gemeinde die Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof beantragen. Böck: „Ich möchte jetzt keiner Entscheidung des Gemeinderats vorgreifen. Aber dieser Weg ist sicherlich eine Option für uns.“