Wie erwartet hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München die Klage der Gemeinde Halfing gegen die Anordnung des Freistaats Bayern, die Tempolimitschilder zwischen Halfing und Egg zu entfernen, abgewiesen. Die Kommune hatte den Klageweg bestritten, nachdem die Entscheidung des Gemeinderats, auf der Gemeindeverbindungsstraße ein Tempolimit von 70 km/h und teilweise sogar von 50 km/h auszuweisen, vom Landratsamt Rosenheim sowie von der Regierung von Oberbayern kassiert worden war (wir berichteten). Die Gemeinde will laut Bürgermeister Peter Böck nun die Urteilsbegründung abwarten und dann das weitere Vorgehen – beispielsweise eine mögliche Berufung – im Gemeinderat diskutieren. Bis die Urteilsbegründung vorliegt, können laut Böck allerdings Monate vergehen. Wie bis dahin mit den Schildern verfahren wird, ist bislang völlig offen. „Am besten wäre es, wenn die Schilder stehen bleiben können, bis eine endgültige Entscheidung gefallen ist“, findet Halfings Rathauschef. Foto ammelburger