GEricht ordnet Haft und Drogenentzug an

Zugbegleiter mit Messer bedroht

von Redaktion

Weil ein 39-jähriger Armenier am 27. April dieses Jahres bei Bad Endorf zwei Zugbegleiter mit einem Messer bedrohte, verurteilte ihn das Amtsgericht Rosenheim jetzt zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Der drogensüchtige Mann muss in eine Entzugsanstalt.

Bad Endorf/Rosenheim – Der Angeklagte, der in Deutschland geduldet war und wohl kurz vor der Abschiebung stand, hatte das Zugpersonal an diesem Tag kräftig in Atem gehalten. Zugedröhnt mit einem Mix aus Betäubungsmitteln, war er ohne gültigen Fahrschein auf dem Weg nach Traunstein und deshalb gegen 1 Uhr früh in Bad Endorf des Zuges verwiesen worden. Der Drogenabhängige war völlig von der Rolle und „affig“, wie er vor dem Amtsgericht sagte. Er sei auf Entzug gewesen und habe nur möglichst schnell zu seinem Arzt gewollt, um sich im Rahmen seiner Substitutionstherapie Medikamente zu holen, die die Entzugserscheinungen eindämmen.

Mit dem ersten Zug gegen 5.45 Uhr setzte der Mann dann seine Fahrt erneut ohne Fahrschein fort. Kurz nach Bad Endorf erfolgte wiederum eine Fahrschein-Kontrolle. Dabei habe der Angeklagte äußerst nervös und aggressiv gewirkt, sagte die 20-jährige Kontrolleurin. Es sei zu diversen Beleidigungen gekommen, dann habe sie ein Messer blitzen sehen. Daraufhin habe sie ihren Kollegen verständigt. Der hatte versucht, mit dem Angeklagten zu sprechen. Doch der habe ein Teppichmesser gezogen, sagte der 50-jährige Zugbegleiter, der von den Ereignissen noch sichtlich beeindruckt schien. Er habe den Mann aufgefordert, das Messer wegzulegen und sich dann, wie in Gewaltpräventionsschulungen geübt, rückwärts entfernt, um den Notruf zu drücken. Doch der Angeklagte sei auf ihn zugesprungen und habe ihn verfolgt. Er habe mit weiteren Fahrgästen in den Führerstand flüchten können.

Kurze Zeit später sei der Zug dann in Prien angekommen, Beamte der Landes- und Bundespolizei hätten den Mann dort festgenommen. Nachdem der sich aber auch auf der Polizeidienststelle nicht beruhigen ließ, wurde er ins Inn-Salzach-Klinikum eingeliefert, wo er sich immer noch befindet.

Der Angeklagte räumte die Tatvorwürfe umfassend ein und signalisierte Therapiewillen. Der medizinische Gutachter schloss Erfolgsaussichten nicht aus, gab aber zu bedenken, dass eine erfolgreiche Behandlung der zehn Jahre andauernden Suchtmittelproblematik rund eineinhalb Jahre erfordere. Die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt seien gegeben. Zum Tatzeitpunkt wurden im Blut des Mannes Cannabis, Amphetamine und Beruhigungsmittel in nicht unerheblichem Maß festgestellt. Laut Gutachter habe dieser Mix die Steuerungsfähigkeit durchaus beeinträchtigt.

Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Der Angeklagte habe nicht gezögert, ein Messer zu ziehen und dabei enorme kriminelle Energie an den Tag gelegt. Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt sei angezeigt, weil ohne Behandlung des Suchtproblems weitere Straftaten zu erwarten seien. Verteidiger Artur Kamsaryan betonte, dass sein Mandant seine „Drogenkarriere“ beenden wolle und stellte das Strafmaß ins Ermessen des Gerichts. Richter Felix Ziemer blieb unter der Forderung des Staatsanwalts, betonte aber, dass es sich um keine Bagatelltaten handle und der Angeklagte eine hohe Aggressivität an den Tag gelegt habe. Zugunsten des Angeklagten wurden sein umfassendes Geständnis und seine verminderte Schuldfähigkeit gewertet.

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