Rosenheim – Wenn der Chef den Lohn prellt: In Rosenheim bekommen immer noch nicht alle Beschäftigten die Bezahlung, die ihnen per Gesetz zusteht. Das kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten. Die NGG beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesfinanzministeriums. Danach leitete das Hauptzollamt Rosenheim in den ersten sechs Monaten des Jahres 19 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ein.
Für Gewerkschafter Georg Schneider steht fest: „Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den gesetzlichen Mindestlohn halten.“ Auch spezielle Branchenmindestlöhne, wie es sie etwa für die Leiharbeit gebe, würden zu häufig unterlaufen. Positiv wertet Schneider die Zunahme der Kontrollen. Im ersten Halbjahr prüften die Rosenheimer Zollbeamten laut Statistik 117 Hotels, Gaststätten und Restaurants – 121 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.
„Je gründlicher der Zoll kontrolliert, desto größer ist das Risiko für Unternehmen, bei schmutzigen Praktiken erwischt zu werden“, betont der NGG-Geschäftsführer. Die Arbeit der Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sei eines der wichtigsten Mittel, um die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend durchzusetzen.re