Rosenheim/Traunstein – Schon zum Auftakt des Mammutprozesses wurde klar, dass es ein zeitintensives Verfahren wird. Fast eineinhalb Stunden dauerte es, die Personalien der Angeklagten zu überprüfen und die Anklageschrift vor der Jugendkammer des Landgerichts Traunstein zu verlesen.
Zum Teil variierten die Angaben beim Namen, Geburtsdatum oder auch Geburtsort – und im Fall Rashed M. prüft das Gericht, ob es eine medizinische Untersuchung zur Altersfeststellung anordnet. Laut Verteidiger Harald Baumgärtl besteht sein Mandant darauf, 1997 und nicht 1993 geboren zu sein. Bei der Registrierung im Auffanglager habe ein anderer Pakistaner beim Ausfüllen der Unterlagen geholfen und ein falsches Datum eingetragen. Er habe es nicht bemerkt und „blind unterschrieben“. In den weiteren Unterlagen hätte sich dann der Übertragungsfehler wiederholt.
Zur Sache selbst machten die Angeklagten am ersten Prozesstag keine Angaben. Verteidiger Alexander Kohut erklärte für seinen Mandanten Muttee S., dass das Geburtsdatum im Aufenthaltspapier stimme und er unschuldig sei. Verteidiger Hans Sachse stellte in Aussicht, dass sich sein Mandant Muhammad A. später zur Sache äußern wolle.
Richter Klaus Weidmann wies darauf hin, dass ein Geständnis zur rechten Zeit das Verfahren verkürzen und sich auch im Strafmaß widerspiegeln könne. In einem Rechtsgespräch im Vorfeld kam es zu keiner Verständigung. Gericht und Staatsanwaltschaft hätten die Möglichkeit des bandenmäßigen Handelns der Angeklagten in Betracht gezogen.
Ohne Geständnis habe Staatsanwältin Carolin Schwegler Haftstrafen bis zu acht Jahren in den Raum gestellt. Das Gericht teile im Wesentlichen die Auffassung der Staatsanwaltschaft und könne sich bei einem sehr aufwendigen Beweisverfahren bis zu zehn Jahre vorstellen, so Weidmann. Die Verteidiger gaben keine Erklärungen ab, stimmten aber der Verlesung der Gutachten zu. Damit kann das Verfahren ohne die Ladung von Sachverständigen stattfinden.
Eine Großrazzia in mehreren Asylbewerberheimen im April brachte den Stein ins Rollen. Seither sitzen sieben Männer aus den Unterkünften in Raubling, Rohrdorf, Neubeuern und Memmingen in Untersuchungshaft. Ihnen wird der schwunghafte und bandenmäßige Handel mit Betäubungsmitteln in über 200 Fällen vorgeworfen, zumindest von Juli 2016 bis April 2017, zum Teil in nicht geringer Menge und in besonders schwerem Fall.
Laut Anklage sollen sich die Pakistaner nach einem gemeinsam gefassten Tatplan das Haschisch anfangs von einer unbekannten Person in München, ab Mitte Februar dann von einem Unbekannten in Berlin jeweils zu einem Grammpreis von vier Euro bezogen und anschließend in ihren Unterkünften zum Grammpreis von zehn Euro verkauft haben.
Der 21-jährige Muttee S. fungierte dabei aus Sicht der Ermittler als Kopf der Bande. Er soll für die Beschaffung des benötigten Bargelds zuständig gewesen sein und die Drogen nach den Beschaffungsfahrten in seinem Zimmer bis zur Weiterverteilung gelagert haben. Weitere Führungsrollen hatten laut Anklage Naeem M. (29) und der Mumaber K. (30).
Die Ermittler kamen zu dem Ergebnis, das Naeem M. für die Organisation des Verkaufs zuständig gewesen war und als Kurier Beschaffungsfahrten nach München und Berlin unternahm, wo er jede Woche ein bis vier Kilo Haschisch von einem Betäubungsmittelgroßhändler erwarb und dann an die Verkäufer in den Asylbewerberheimen verteilte.
Mumaber K. soll maßgeblich für den Verkauf in den Unterkünften zuständig gewesen sein und den Kontakt zu einem Betäubungsmittelgroßhändler in Berlin hergestellt haben. Ab März hat der Angeklagte laut Anklage auf eigene Rechnung verkauft und ist deshalb aus der Bande ausgeschieden.
Rashed M. (24) hat in den Augen der Fahnder die Kontakte zu den Abnehmern vermittelt. Er soll auch größere Mengen Haschisch aufbewahrt, den Stoff plattenweise oder auch in kleinen Mengen weiterverkauft haben.
218 Einzelfälle –
eine Bande
Dem 29-jährigen Sahid H. wird vorgeworfen, Marihuana in seinem Zimmer gelagert zu haben. Der 35-jährige Barbar H. und der 39-jährige Muhamad A. sollen die Betäubungsmittel auf Rechnung der Bande verkauft haben.
Angeklagt sind 218 Fälle des bandenmäßigen Handelns mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt. Zehn Verhandlungstage sind angesetzt.