Drogenprozess gegen sieben Asylbewerber

Wie glaubwürdig ist der Kronzeuge aus Pakistan?

von Redaktion

Ist der Kronzeuge glaubwürdig? Diese Frage beschäftigte das Gericht am zweiten Verhandlungstag im Traunsteiner Drogenprozess gegen sieben Asylbewerber aus Pakistan.

Rosenheim/Traunstein – Zu seinem Gesamteindruck über die Vernehmungen und auch seine eigene Rolle wurde der Dolmetscher gehört. Er hat bei den sieben Befragungen übersetzt und den Kronzeugen A. als glaubwürdig und zielgerichtet beschrieben. Bei Beschuldigtenvernehmungen in anderer Sache habe A. von sich aus Angaben zu seinem Drogenkonsum und zu Drogengeschäften in seiner Asylunterkunft geäußert.

Ob er sich damit Vorteile verschaffen wollte, war nicht zu klären. Laut Dolmetscher hatte er Garantien zu Sicherheit und finanzieller Entschädigung gefordert. Von Seiten der Polizei habe es keine Zusagen, aber auch keinen Druck gegeben. Letztlich entschied sich A. zu einer Aussage – auch im Bewusstsein einer Bestrafung.

Die Verteidiger bezweifelten, dass der Dolmetscher die komplizierten rechtlichen Sachverhalte ordnungsgemäß übersetzt hat und stellten die fachliche Kompetenz in Frage. Bei seiner Zeugenaussage hatten sich einige Verständigungsprobleme ergeben, die der Dolmetscher mit seiner Erkältung erklärte.

Für die Verteidiger ergaben sich aus den Aussagen von A. in den Vernehmungsprotokollen Anhaltspunkte dafür, dass die Anschuldigungen auf ethnische Konflikte zurückgehen könnten.

Im Juni/Juli 2016 will der 33-jährige Asylbewerber aus Pakistan erkannt haben, dass die sieben Angeklagten mit System mit Drogen handeln. Seine Informationen habe er aus Beobachtungen und Gesprächen mit den Angeklagten gewonnen. Den Stoff habe er vom Angeklagten Naeem M. gekauft und häufig mit ihm Haschisch geraucht. Dabei habe er die übrigen Angeklagten, die zum Teil in der Unterkunft wohnten oder zu Besuch kamen, kennengelernt und schnell Geschäftsstrukturen erkannt.

Das Haschisch sollen Naeem M. und Mumaber K. erst in München und später in Berlin zum Grammpreis von vier Euro bezogen und für zehn Euro das Gramm weiterverkauft haben. Muttee S. soll als Kopf der Bande Bargeld beschafft haben. Der Zeuge vermutet, dass S. das Geld von einer Freundin bekommen oder die Sozialhilfeleistungen der anderen Bewohner dafür eingesammelt hat. Er gab an, bei einigen „Abrechnungen“ dabei gewesen zu sein. Geld habe er dabei jedoch nicht gesehen.

Es habe eine genaue Rollenverteilung gegeben, so der Kronzeuge. Saijid H. habe vier Stammkunden gehabt, die separat abgerechnet worden seien. Barbar H. sei für den Raum Rohrdorf zuständig gewesen. Er habe wöchentlich eine halbe Tafel Haschisch (50 Gramm) verkauft. Rashed M. soll Kontakte zu Abnehmern vermittelt und Haschisch im Zimmer aufbewahrt haben.

Der Zeuge zeigte sich trotz einer angeblichen Bedrohung seiner Familie in Pakistan durch Angehörige der Angeklagten und einem möglichen Aussageverweigerungsrecht in Punkten, in denen er sich selbst belasten würde, sehr redselig. Der erhoffte Aufschluss über die Machenschaften der Angeklagten blieb jedoch aus. Verständigungs- und Verständnisschwierigkeiten machten die mehrstündige Befragung zur Geduldsprobe.

A. verstrickte sich in Widersprüche im Kern seiner Aussage. Seine Äußerungen variierten während der Befragung und unterschieden sich von den Angaben, die er im April beim Ermittlungsrichter gemacht hatte. Abweichungen gab es in Bezug auf die Drogenmenge, die zeitliche Frequenz der Einkaufsfahrten, Geldquelle und die handelnden Personen.

Gab es die Einkaufstouren, wie beim Ermittlungsrichter angegeben, einmal pro Woche mit ein bis vier Kilo oder, wie vor Gericht gesagt, ein bis zweimal monatlich mit ein oder zwei Kilo? Auf Vorhalt des Gerichts berief sich A. auf Verständigungsprobleme mit dem Übersetzer. Doch auch mit neuem Dolmetscher funktionierte es kaum besser. Aus Sicht der Verteidiger wäre eine Verurteilung auf die Aussagen des Zeugen nicht zu stützen. Für sie gab es zu viele Widersprüche, die in einer weiteren Befragung geklärt werden sollen. Der Prozess wird am 21. November fortgesetzt.