MesserAngriff in Asylbewerberunterkunft

Beim ersten Stich bricht Klinge

von Redaktion

Den Befehl zum Töten will er von Krähen erhalten haben. Das Landgericht Traunstein schickte einen 25-jährigen Afghanen wegen einer Messerattacke auf einen Mitbewohner in die Psychiatrie.

Traunstein/Inzell – Auch Heimweh war nach Aussage des Täters ein Motiv für eine Attacke, die sich am 17. Februar dieses Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Inzell zutrug. Unvermittelt und grundlos ging der Angeklagte mit einem Küchenmesser auf einen 24 Jahre alten Mann los, der mit ihm dort wohnte. Das Opfer überstand die Attacke glücklicherweise ohne lebensgefährliche Verletzungen.

Das Schwurgericht Traunstein, mit Richter Dr. Johannes Kammergruber an der Spitze, stufte die Attacke gestern im Prozess als versuchten Totschlag sowie gefährliche Körperverletzung ein und ordnete die zeitlich unbeschränkte Unterbringung des schuldunfähigen Täters in der geschlossenen Psychiatrie an. Er leidet unter Schizophrenie.

Zwischen den beiden Afghanen bestand zur Tatzeit kein Zwist. Der Beschuldigte wollte damals zurück in seine Heimat. Die Formalien für die Heimreise im März 2017 waren schon geregelt. Warum der 25-Jährige Mitte Februar durchdrehte, konnte bei der Verhandlung nicht mehr genau geklärt werden. Jedenfalls stach der Mann an jenem Morgen plötzlich mit einem circa 22 Zentimeter langen Küchenmesser auf das ahnungslose Opfer ein, das gerade erst wach geworden war und in sein Handy schaute.

Durch die Wucht, mit der der erste Stich ausgeführt wurde, brach die Klinge des Tatwerkzeugs ab. Das Opfer konnte ausweichen und entkam dem Angriff. Das Messer traf eine Wand und brach. Nur ein zwei Zentimeter langer Klingenstumpf verblieb am Griff. Damit stach der 25-Jährige weiter auf den Landsmann ein – nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft in Tötungsabsicht. Der 25-Jährige schlug dann noch weiter zu und besorgte sich ein zweites Messer. Der laut um Hilfe schreiende 24-jährige Landsmann des Täters rettete sich ins Büro des Hausmeisters. Ein anderer Flüchtling eilte herbei und wehrte weitere Stiche auf das Opfer ab. Der Hausmeister verständigte schließlich die Polizei. Der 25-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen. Er behauptete gestern, er könne sich an nichts erinnern.

Der Geschädigte erlitt insgesamt 20 Verletzungen, davon sechs bis zu einem Zentimeter tiefe Stichverletzungen, vor allem in die linke Körperseite. Getroffen wurden Schläfe, Brustbein, Oberbauch, Achsel, Oberarm und ein Finger. Die sechs teils mehrere Zentimeter langen Wunden mussten chirurgisch versorgt werden. Die Sachverständige, Dr. Anna Holzer vom Rechtsmedizinischen Institut an der Universität München, stieß bei ihrer Untersuchung darüber hinaus auf Hautdurchtrennungen und kratzerartige Hautdefekte bei dem 24-Jährigen.

Die Gutachterin betonte, durch die Gewalt gegen den Brustkorb habe abstrakte Lebensgefahr bestanden. Über einen Stichkanal könne Luft in die Lunge gelangen. Auch lebenswichtige Organe wie Milz und Leber sowie Gefäße wie die Aorta hätten getroffen werden können – mit tödlichen Folgen. Der Schädel sei im Schläfen- und Augenbereich sehr dünn und fragil. Am Hals lägen große Blutgefäße, bei deren Eröffnen ein Mensch verbluten könne. Die psychiatrische Sachverständige, Angelika Dolny vom Bezirksklinikum Gabersee, berichtete von Wahnideen des Beschuldigten, von Stimmenhören mit „satanischen Gedanken“ und Angst vor Krähen, die ihn seit der Kindheit plage. Am Tattag habe er zwei Krähen am Fenster gesehen, die ihm den Auftrag zum Töten erteilt hätten. Die Psychiaterin gelangte zu der Einschätzung, der Angeklagte sei bei der Tat schuldunfähig gewesen und bejahte erhebliche Wiederholungsgefahr. Die Voraussetzungen für Unterbringung seien erfüllt.

Sowohl Staatsanwalt Thomas Wüst, als auch der Verteidiger, Dr. Markus Frank aus Rosenheim, plädierten auf Unterbringung – der Ankläger wegen versuchten Mordes aus Heimtücke an dem völlig arg- und wehrlosen Opfer, der Anwalt wegen gefährlicher Körperverletzung. Frank betonte, sein Mandant habe sich in einem hochakuten psychotischen Zustand befunden. Die abgebrochene Messerklinge habe keine lebensbedrohlichen Verletzungen mehr auslösen können.

Vorsitzender Dr. Johannes Kammergruber unterstrich in der Urteilsbegründung, die Kammer schließe sich im Wesentlichen dem Staatsanwalt an – mit Ausnahme eines versuchten Mordes aus Heimtücke. Die Tat sei nur durch die Erkrankung des 25-Jährigen zu erklären. Er sei für die Allgemeinheit gefährlich. Unbehandelt seien weitere erhebliche Straftaten vom Beschuldigten zu erwarten.

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