Rosenheim – Zwischen Oktober 2016 und März 2017 beschäftigten zwei Einbruchserien die Kripo in Rosenheim. Ziele waren vorwiegend Bäckereifilialen und Gaststätten. Als aufgrund von DNA-Spuren ein Tatverdächtiger ermittelt wurde, kam die Polizei über dessen Einlassungen auch auf die Spur des Angeklagten. Dem berufs- und erwerbslosen Bosnier, der in Rosenheim lebt, wurde nach seiner Festnahme aufgrund von DNA-Spuren von den Ermittlern nachgewiesen, dass er an neun Delikten dieser Einbruchserie beteiligt war. Der 23-Jährige wollte reinen Tisch machen und gestand 39 Einbrüche, die ihm und teils unbekannten Tätern zur Last gelegt werden.
Ein Kripobeamter bestätigte vor Gericht, dass ohne die Bereitwilligkeit des Angeklagten zur Mitwirkung bei der Aufklärung ihm nur ein Viertel der Taten nachzuweisen gewesen wäre. Der Ermittler verwies darauf, dass die Taten größtenteils äußerst dilettantisch begangen worden seien. Deshalb sei es auch nur in 17 Fällen gelungen, in die Gebäude einzudringen. Dagegen sei es 22-mal beim Versuch geblieben.
Der Chefarzt der psychiatrischen Klinik in Gabersee, Dr. Stefan Gerl, berichtete als forensischer Gutachter, dass der Angeklagte bereits als 13-Jähriger gekifft habe. Seine Berufsausbildung sei wegen seiner Drogensucht und der ersten Inhaftierung im Jahr 2015 kläglich gescheitert. Er habe zwar eine Drogentherapie über mehrere Wochen absolviert, die sei aber nutzlos gewesen, denn bereits während dieser Therapie habe er wieder massiv Rauschgift konsumiert. Wegen seiner Drogenabhängigkeit und auch seiner Spielsucht sei er dann auf die Idee der Geldbeschaffung durch Einbruchsdiebstähle gekommen. Zum Teil alleine, aber auch zusammen mit Mittätern, die er jedoch nicht benennen wollte, habe der Bosnier die Taten begangen und das erbeutete Geld mit Spielen, Drogenerwerb und bei Prostituierten durchgebracht. Eine verminderte Schuldfähigkeit wollte Gerl dem Angeklagten nicht attestieren. Jedoch sei eine Langzeittherapie in einer geschlossenen Anstalt möglicherweise erfolgversprechend. Der Bosnier ließ durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, erklären, dass eine solche Therapie auch sein Ziel sei, weil er eingesehen habe, dass es so nicht weitergehen könne.
Der Staatsanwalt plädierte für eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Die ausgeprägte Einbruchserie und die Vorstrafen des Angeklagten müssten eine hohe Strafe nach sich ziehen. Zwar erkenne er durchaus die Geständnisse des Bosniers an, aber bei der durch die Taten entstandenen Schadenshöhe sei eine empfindliche Strafe erforderlich.
Rechtsanwalt Baumgärtl verwies nochmals eindringlich auf die Geständnisse seines Mandanten, die nicht nur der Kripo viel Arbeit erspart hätten. Auch dem Gericht sei dadurch eine lange Verfahrensdauer mit der Vernehmung einer Unmenge von Zeugen erspart geblieben. Die dilettantische Ausführung belege unter anderem, dass es sich bei den Einbrüchen fraglos um Beschaffungskriminalität unter Suchtdruck gehandelt habe. Er beantragte eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Außerdem schlug er vor, seinen Mandanten zum Zweck einer Therapie in eine geschlossene Anstalt zu überstellen.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Stefan Tillmann befand eine Strafe von drei Jahren Gefängnis für angemessen. Darüber hinaus überstellte es den 23-Jährigen in die geschlossene Abteilung des Inn-Salzach-Klinikums in Gabersee.