Auflagen, Sicherheitskonzept und brandschutz

Feste feiern ohne Ärger

von Redaktion

Feiern, ohne Ärger von der Kommune zu bekommen – wie das geht, darüber klärte eine Informationsveranstaltung für Mitarbeiter des Ordnungsamtes auf.

Rosenheim – Spätestens im Frühjahr werden in den Gemeinden wieder verstärkt Partys, Festivals und Veranstaltungen beantragt: Zuständig für diese Anträge sind die Mitarbeiter in den Ordnungsämtern der Kommunen. Für sie organisierte die Kommunale Jugendarbeit eine Informationsveranstaltung unter dem Titel „Feste feiern – aber richtig“. Das Interesse war groß, unter den 65 Teilnehmern waren auch sechs Bürgermeister.

„Unser Ziel ist es nicht, Veranstaltungen zu verbieten, sondern den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten“, machte Jörg Giesler, Teamleiter der Kommunalen Jugendarbeit des Landkreises, deutlich. Wie groß die Verantwortung ist, zeige die Evakuierung des Chiemsee Summer Festivals im vergangenen Jahr in Übersee. Ein Gewitter bedrohte damals die Sicherheit der Besucher, wie auch die der zeitgleich Feiernden beim Echelon-Festival in Bad Aibling. Stefan Forstmeier, Leiter des Sachgebietes für Öffentliche Ordnung und Sicherheit im Landratsamt, wies darauf hin: „Gewitter sind ein präsentes Thema, aber es gibt weitere Gefahren, mit denen wir uns beschäftigen müssen.“

Wenn die Besucherzahl etwa ein Drittel der Einwohner ausmache, handle es sich um eine Großveranstaltung. Diese löse einen bestimmten Sicherheitsbedarf aus. Entscheidend für eine Genehmigung sei zudem, ob der Ort der Veranstaltung für Rettungskräfte im Notfall gut erreichbar ist oder nicht.

Eine Veranstaltung nicht zuzulassen, empfahl Forstmeier unter folgenden Bedingungen: „Falls Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sachgüter besteht. Falls es zu Belästigungen der Nachbarn kommt oder die Natur stark beeinträchtigt werden könnte“. Im gleichen Atemzug wies der Experte ausdrücklich auf die Möglichkeit von entsprechenden Auflagen hin.

Forstmeier fügte hinzu, dass es nicht Aufgabe der Gemeinde sei, ein Sicherheitskonzept auszuarbeiten, sondern die des Veranstalters. Es sollte neben grundlegenden Informationen zur Veranstaltung auch Dinge wie Notfallplanung, Überfüllungs-, Räumungs- und Verkehrskonzept sowie den Brandschutz beinhalten.

Auf die Wichtigkeit der sogenannten Feuerbeschau wies Kreisbrandrat Richard Schrank hin. Laut Schrank sollte im Vorfeld geklärt werden, wo Rettungskräfte im Notfall hinfahren oder wo Hubschrauber landen könnten. Der Kreisbrandrat berichtete aus eigener Erfahrung, dass „im Ernstfall vom Veranstalter oft niemand zu finden ist“.

Zur baurechtlichen Beurteilung einer Veranstaltung gehört für Thomas Spindler von der Bauabteilung des Landratsamtes eine Begrenzung der Besucherzahl. Auch die Rettungswege müssten gewährleistet sein. „Man muss immer von einem Panikfall ausgehen“, sagte er. Die Besucher sollten schnell unversehrt aus dem Zelt, einem Gebäude oder vom Gelände kommen. Im Fall eines Brandes würden eine feuerfeste Zeltplane, ein festes Dach oder eine Brandwand oft Leben retten.

Zeltanbauten sind meistens verboten

Der Kreisbaumeister wies zudem darauf hin, dass das Rosenheimer Landratsamt Zeltanbauten oder vergleichbare Anbauten an Gebäuden grundsätzlich nicht mehr, beziehungsweise nur in Einzelfällen erlaube – beispielsweise bei einem Zelt für die Personenrettung.

Die Verantwortlichen stellten zudem einen neuen Fragebogen vor, der den Kommunen künftig zur Verfügung gestellt werden soll. Hier werden neben grundsätzlichen Punkten wie Veranstalter, Besucheranzahl oder Räumlichkeiten auch Fragen zum beauftragten Sicherheitsdienst, Zugangskontrollen, musikalischen Darbietungen und dem zuständigen Jugendschutzbeauftragten abgefragt. Diese Angaben fehlen der Polizei und dem Jugendamt häufig zur Bewertung einer Veranstaltung. Der Fragebogen soll die Arbeit dann erleichtern.re

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