Oberaudorf/Bayrischzell – Eigentlich wollten die Beteiligten im Tarifstreit um die Verteilung der Einnahmen im Skigebiet Sudelfeld diese Woche in die Spur kommen. Doch ein für heute angesetzter Gütetermin ist geplatzt. Der Grund: Rankenlift-Betreiber Josef Berger verwies in einem Schreiben ans Landgericht München II darauf, dass ein von ihm in Auftrag gegebenes Gutachten nicht rechtzeitig fertig wurde. Ohne dieses Papier fehle die Grundlage für Gespräche.
Wie berichtet, zieht sich der Streit zwischen Rankenlift-Betreiber Berger und den Vereinigten Liftbetrieben Sudelfeld seit Jahren hin. Dabei geht es unter anderem um die Verteilung der Einnahmen. Das Landgericht hat Vorschläge für eine Mediation gemacht. Heute sollte im Beisein eines Richters verhandelt werden.
Weil Berger das ihm unterbreitete Angebot weiter ablehnt, wurde der Rankenlift zum Start der Saison nicht ins Sudelfeld-Verbundkassensystem integriert. „Bei zeitweiligem Vollbetrieb des Rankenliftes und einem großen Andrang an der Liftkasse mussten sämtliche Skigäste, die eine Liftkarte kaufen wollten, zu anderen Liftkassen geschickt werden“, fasst Rankenlift-Betreiber Josef Berger den Auftakt aus seiner Sicht zusammen.
Das Kassensystem am Rankenlift sei überhaupt nicht und das Zutrittssystem nicht verwendungsfähig aktiviert worden – für ihn „völlig unverständlich“, beklagt der Oberaudorfer Bergbauer in einer E-Mail, die er unter anderem an Kommunen, Politiker und Touristiker in der Region verschickt hat.
Berger will mehr vom großen Kuchen haben. Mit dem aktuellen Verteilerschlüssel-Angebot könne er seinen Rankenlift nicht einmal kostendeckend betreiben. Das Gutachten soll dies belegen.
Egid Stadler, Sprecher der Vereinigten Liftbetriebe Sudelfeld und Geschäftsführer der Sudelfeld-Bergbahnen GmbH, betonte dagegen zum Start der Skisaison: „Aktuell gehört der Rankenlift nicht zum Skiverbund des Skigebiets Sudelfeld.“ Berger habe im August 2017 seine Mitgliedschaft im Verbund gekündigt. Seither habe man bei Verhandlungen in Bezug auf einen Wiedereintritt keine Einigung erzielt. Demzufolge würden die von den Bergbahnen Sudelfeld ausgegebenen Tickets für das Skigebiet Sudelfeld bis auf Weiteres nicht für den Rankenlift gelten. Gleichzeitig könne man am Rankenlift keine Tickets für den Sudelfeld-Liftkartenverbund kaufen. ls