Kiefersfelden/Traunstein – Eine Polizeikontrolle am 27. März beendete heuer eine Kurierfahrt nach Hamburg. Von bester Qualität waren die Drogen, die der BMW-Fahrer an Bord hatte. Vor Gericht räumte der Angeklagte sein Fehlverhalten ein, die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Jürgen Zenkel verurteilte ihn wegen bewaffneter unerlaubter Einfuhr und Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Rauschgift schließlich zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe.
Das Rauschgift war völlig unprofessionell in dem Pkw verstaut. Es war einfach in Folie gehüllt und in fünf Stoffsäcke verpackt, die offen im Kofferraum lagen und einen unverwechselbaren intensiven Duft verströmten, wie eine Polizistin vor Gericht schilderte. Im unversperrten Handschuhfach fanden die Beamten ein Gartenmesser mit feststehender Klinge und eine Dose Tierabwehrspray.
Laut Anklage von Staatsanwalt Martin Unterreiner sollte der Angeklagte 5000 Euro Kurierlohn nebst Benzinkosten für die Fahrt von Rom nach Hamburg bekommen. Der 41-Jährige erklärte in Polizeivernehmungen während seiner über achtmonatigen Untersuchungshaft, er habe den Transport im Auftrag eines „Milazim K.“ durchgeführt.
Nach Feststellung des psychiatrischen Sachverständigen, Oberarzt Rainer Gerth vom Bezirksklinikum Gabersee, zeigten sich beim Angeklagten keinerlei Anzeichen für eine Suchterkrankung. Der Staatsanwalt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren und drei Monaten. Dabei legte er einen gemilderten Strafrahmen zugrunde, hatte der neunfach vorbestrafte 41-Jährige doch Angaben als „Kronzeuge“ geleistet und Namen von mutmaßlichen Hintermännern genannt. Allerdings ergaben sich bei den folgenden Ermittlungen bislang wenig greifbare Ergebnisse. Ein Mann wurde zwar gefasst, der berief sich aber auf sein Schweigerecht. Das Messer und das Pfefferspray stufte der Staatsanwalt nicht als verbotene Waffen, aber als „gefährliche Werkzeuge“ ein.
Verteidiger Raphael Botor aus Rosenheim unterstrich, Messer und Spray hätten mit dem Drogentransport nichts zu tun. Sein Mandant habe die Dinge einige Zeit vorher „nur ins Handschuhfach gefeuert“. Der Anwalt verwies auch auf eine mögliche Gefahr für den 41-Jährigen aufgrund seiner andere Männer belastenden Angaben nach der Kronzeugenregelung. Drei Jahre Haft seien ausreichend. Im „letzten Wort“ entschuldigte sich der Hamburger und kündigte an: „Ich werde im Freistaat Bayern nie wieder auftauchen.“
Im Urteil hob der Vorsitzende Richter Jürgen Zenkel heraus, für eine Verurteilung wegen eines Waffendelikts sei es ausreichend, geeignete Gegenstände griffbereit mitzuführen. Eine konkrete Verwendungsabsicht müsse laut Rechtsprechung nicht bestehen.
In Übereinstimmung mit Staatsanwalt und Verteidiger bejahe die Kammer nach dem „Judas-Paragrafen“ eine Strafrahmen-Milderung. Ansonsten hätte die Kammer eine achtjährige Strafe ausgesprochen. Auch Zenkel griff die dilettantische Vorgehensweise auf. Das Rauschgift habe weithin gestunken: „Das zieht ja jeden Polizisten aus der ganzen Umgebung an.“ Strafverschärfend seien die erhebliche Menge der Schmuggelware und der ersehnte Vermögensvorteil. Zenkel wörtlich: „Vor Ihren Augen blinkten die Dollars. Sie erhofften schnell verdientes Geld durch eine Fahrt nach Italien – und man ist 5000 Euro reicher. Aber man muss wissen, dass man ein hohes Risiko eingeht. Dieses Risiko ist bei Ihnen Wirklichkeit geworden.“