Traunstein/Rosenheim – Eine Reihe von Telefonaten, überwacht von der Polizei, könnte dazu beitragen, mehrere der sieben angeklagten Asylbewerber des Handels mit Marihuana in Flüchtlingsunterkünften zu überführen. Vorsitzender Richter Dr. Klaus Weidmann verlas im Prozess der Jugendkammer Traunstein Protokolle von Telefongesprächen. Angeklagte hatten teils untereinander, teils mit unbekannten Personen gesprochen. Darin war die Rede von konkreten Betäubungsmittelmengen und Preisen, von „zwei Platten Afghanen“, von „Tiki“, was ebenfalls Platten bedeutet, von „einem neuen Kunden“ oder von „noch zwei Kilo unter dem Kopfkissen“.
Das seit Mitte November laufende Verfahren dreht sich um angeblich bandenmäßigen Rauschgifthandel, den die zwischen 21 und 39Jahre alten pakistanischen Staatsangehörigen von Flüchtlingsunterkünften in Raubling, Rohrdorf und Neubeuern aus betrieben haben sollen. Das Marihuana sollen die Angeklagten 2016 von unbekannten Lieferanten in München, ab Februar 2017 aus Berlin bezogen haben. Eingekauft haben sollen sie es zum Grammpreis von vier Euro, für zehn Euro pro Gramm wurden die Drogen weiterveräußert.
Chef der Bande soll ein 21-jähriger, zuletzt in einer Unterkunft in Raubling wohnender Mann gewesen sein. Er soll das erforderliche Bargeld beschafft und die Lieferungen in seinem Zimmer zwischengelagert haben. Ein 29- und ein 30-Jähriger sollen gemäß Anklage in der Führungsebene mitgewirkt haben – einer als Organisator der Verkäufe und als Kurier bei den Beschaffungsfahrten, der andere als Verantwortlicher für die Verkäufe in den Flüchtlingsheimen. Die übrigen Angeklagten sollen beispielsweise Kontakte vermittelt oder in ihren Zimmern Drogen verwahrt haben. Allen liegt bandenmäßiger Handel mit Betäubungsmitteln in über 200 Fällen zur Last. Keiner der Tatverdächtigen bezog bislang Stellung zur Anklage von Staatsanwältin Carolin Schwegler. Einige ließen allerdings über ihre Verteidiger Teile der Vorwürfe einräumen.
Der Vorsitzende Richter fasste in einer vorläufigen Zwischenbilanz die Ergebnisse der Beweisaufnahme zusammen. Demnach hegt die Kammer „große Bedenken“ zur Aussage des sogenannten „Kronzeugen“, der an einer Körperverletzung gegenüber dem Hauptangeklagten beteiligt war. Die erste Aussage des Belastungszeugen, damals vernommen als „Beschuldigter“ in der Körperverletzungssache, sei ein Versuch gewesen, sich selbst zu entlasten, unterstrich Dr. Weidmann. Zwischen pakistanischen Staatsangehörigen gebe es offensichtlich unterschiedliche ethnische Gruppen, die miteinander Probleme haben. Im Kernbereich weise die Zeugenaussage zu dem angeblichen „Drogenclan“ Widersprüche auf.
Der Vorsitzende Richter fuhr fort: „Was können wir konkret nachweisen?“ Hinsichtlich des 21-Jährigen habe man nichts Belastendes feststellen können. Sonstige Spuren wie Fingerabdrücke oder Genspuren von ihm gebe es nicht. Für Teile der angeklagten Drogendelikte könnten aufgrund der Telefonüberwachung ein 29- und ein 30-Jähriger verantwortlich gemacht werden. Den Satz mit den „zwei Kilo unter dem Kopfkissen“ stufe die Kammer „eher als Übertreibung“, nicht als konkrete Tat ein. Bei einem 24-Jährigen seien die Telefonate zu Drogengeschäften vage. Gegen einen zweiten 29-Jährigen sei ein teilweiser Tatnachweis möglich. Bei einem 35-Jährigen verringere sich die Drogenmenge etwas. Noch nicht ganz klar sei der Anteil an Eigenkonsum bei einem 39-jährigen Angeklagten.
Zu „einer Bandenstruktur über eine gewisse Zeit“ und zu einem gewerbsmäßigen Drogenhandel könne das Gericht nicht gelangen, hob Weidmann heraus. Mit der Zwischenbilanz habe die Kammer eine Basis schaffen wollen für Erklärungen der Angeklagten, vielleicht am 29. Dezember. Staatsanwältin Carolin Schwegler zeigte sich mit dem Zwischenfazit des Gerichts im Großen und Ganzen einverstanden.
Die insgesamt neun Verteidiger signalisierten, sie könnten mit der Zwischenbilanz in Teilbereichen leben. Verteidiger Alexander Kohut aus Rosenheim beantragte, den Haftbefehl gegen den 21-Jährigen aufzuheben. Der Anwalt versicherte, sein Mandant werde zu den weiteren Terminen freiwillig erscheinen. Unter dieser Voraussetzung und mit der Begründung, gegen den jungen Mann bestehe „kein begründeter Tatverdacht“ mehr, entließ die Jugendkammer den jüngsten Angeklagten nach achtmonatiger Untersuchungshaft aus dem Gefängnis.