Traunstein/Rosenheim – Bei einer Serie von Ein- und Aufbrüchen im Landkreis Rosenheim und der Umgebung erbeutete ein Pärchen in den Jahren 2016/2017 Diebesgut im Gesamtwert von rund 80000 Euro, vor allem Bargeld. Durch das Knacken von teuren Automaten der Bahn und andere Delikte entstand ein Sachschaden von über 100000 Euro. Die meisten Straftaten gingen auf das Konto eines Rohrdorfers, nur ein Teil auf das seiner früheren Freundin aus Bruckmühl (wir berichteten).
Die Zweite Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Erich Fuchs verhängte gegen den 26-Jährigen eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, vier Monaten und ordnete die Unterbringung zum Drogenentzug an. Vor Antritt der Zwangstherapie muss der Mann 14 Monate im Gefängnis verbüßen. Die Frau erhielt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren.
Unter anderem hatten die vorbestraften Angeklagten Fahrkartenautomaten der Bayerischen Oberlandbahn in Aßling, Großkarolinenfeld und Geitau aufgebrochen sowie in Bernau und Bad Tölz Pkw-Parkautomaten um viel Bargeld erleichtert. Die 30-Jährige hatte ihre eigene Beteiligung an den Taten eingeräumt. Der mehrfach vorbestrafte 26-Jährige berief sich in dem Prozess anfangs auf sein Schweigerecht, rang sich am zweiten Verhandlungstag jedoch zu einer Art Geständnis durch. Dabei schob er seiner früheren Freundin die Hauptschuld zu. Sein missratenes Leben begründete der Mann mit seiner Alkohol- und Drogensucht ab etwa dem 13. Lebensjahr. Sie sei auch Ursache der ihm aktuell vorgeworfenen Straftaten.
Der psychiatrische Sachverständige, Dr. Stefan Gerl vom Bezirksklinikum in Gabersee, gelangte zu einem anderen Ergebnis. Die Gründe für die Straftaten seien eher finanzieller Art gewesen. Nach Überzeugung des Gutachters sprach nichts für einen intensiven Drogenkonsum im Tatzeitraum, ebenso wenig für eine Abhängigkeit und einen Suchtdruck.
Erst während der Untersuchungshaft in der jetzigen Sache bildete eine Haarprobe einen Drogenkonsum ab, betonte der Sachverständige. Die Erklärung: Der 26-Jährige hatte nach eigenen Worten im Gefängnis Suchtmittel im Gegenzug für Tabak eingetauscht. Gerl stufte den 26-Jährigen als voll schuldfähig ein, ebenso die Mitangeklagte. Bei der Frau liege vielleicht „eine gewisse Abhängigkeit vom Lebensgefährten“ vor. „Aber solche Hörigkeitsverhältnisse sind psychiatrisch nicht relevant.“ Bei beiden mangele es an den Voraussetzungen für eine Unterbringung, sowohl in der Psychiatrie als auch zum Entzug.
Das Gericht wich jedoch hinsichtlich des 26-Jährigen von der Gutachterempfehlung ab und ordnete – neben der Freiheitsstrafe – die Unterbringung des Angeklagten zum Drogenentzug an. Verurteilt wurde er – wie seine frühere Freundin – wegen jeweils mehrerer Fälle des Diebstahls in besonders schwerem Fall, der Sachbeschädigung, des Computerbetrugs und des einfachen Diebstahls sowie wegen Urkundenfälschung.
Bei dem Mann kamen vielfaches Fahren ohne Führerschein, vollendeter und versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl und weitere Delikte hinzu. Die 30-Jährige hatte dem damaligen Freund oft ihren Pkw geliehen und machte sich deshalb zusätzlich strafbar.
Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre
Staatsanwältin Dr. Kerstin Spiess hatte im Sinn der Anklageschrift und wegen der an den Tag gelegten hohen kriminellen Energie beider für den Haupttäter sechs Jahre Freiheitsstrafe beantragt, für die Frau zwei Jahre acht Monate. Die Taten seien geplant, keine Spontanhandlungen gewesen. Der Verteidiger des 26-Jährigen, Dr. Markus Frank aus Rosenheim, hatte auf nicht mehr als drei Jahre Haft und Unterbringung plädiert. Ein Teil der Taten sei unter Einfluss von Betäubungsmitteln begangen worden. Ein weiterer Teil, vor allem die Aufbrüche von Fahrkartenautomaten, habe dem Mann nicht nachgewiesen werden können. Außerdem habe ihn die Mitangeklagte zu einigen Delikten getrieben. Das sei aus der Luft gegriffen und lebensfremd, betonte Verteidiger Harald Baumgärtl aus Rosenheim im Namen seiner Mandantin. Für sie sei eine Strafe von zwei Jahren mit Bewährung ausreichend, auch wegen ihrer günstigen Sozialprognose. kd