Silvesterfeuerwerk: Kreisbrandrat warnt vor möglichen Gefahren

Beim Kauf von Raketen und Knallkörpern auf Prüfsiegel achten

Rosenheim Kreisbrandrat Richard Schrank hat zum Jahreswechsel darauf hingewiesen, dass das Silvesterfeuerwerk nur an Silvester und am Neujahrstag gezündet werden darf. Beim Kauf von Knallern und Raketen, bei der Anwendung und der Auswahl der Örtlichkeit, wo sie gezündet werden, gebe es einiges zu

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Samstag, 13. September 2025

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